In den Weihnachtsferien werden Schülerinnen und Schüler nicht mehr regelmäßig getestet. Deswegen gilt die Regelung, dass die Schülerausweise als Testnachweise gelten, vom 27. Dezember bis zum 9. Januar nicht. Stattdessen müssen Schülerinnen und Schüler im Alter von sechs bis 17 Jahren einen aktuellen Schnelltest vorlegen.
Mehr in der Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 22.12.2021