Pressemitteilung

Schuljahresbeginn 2022/2023

Regierungspräsidium Karlsruhe informiert über Veränderungen bei Schülerzahlen, Unterrichtsversorgung und schulartbezogenen Entwicklungen im Regierungsbezirk Karlsruhe

 

Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

An den etwa 930 öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe beginnt am Montag, 12. September 2022 für etwa 316.000 Schülerinnen und Schüler und rund 29.000 Lehrerinnen und Lehrer wieder der Schulalltag. Mit Blick auf die Veränderungen bei den Schülerzahlen, das Thema Unterrichtsversorgung sowie die verschiedenen schulartbezogene Entwicklungen im Regierungsbezirk Karlsruhe informieren Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und die Leiterin der Abteilung Schule und Bildung im Regierungspräsidium Anja Bauer, mit nachfolgenden Zahlen und Themen im Detail:

1. Veränderungen der Schülerzahlen in den einzelnen Schularten der öffentlichen Schulen

Insgesamt besuchen im Schuljahr 2022/23 etwa 316.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeinen und beruflichen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Im Vergleich der unterschiedlichen Schularten erfährt die Gemeinschaftsschule nur noch eine leichte Schülerzunahme von rund 1,4 Prozent gegenüber dem letzten Schuljahr. Die Ursache dafür liegt vor allem im Aufwachsen der in den letzten Jahren neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen. Im Gegenzug geht die Schülerzahl an Werkrealschulen kontinuierlich zurück, gegenüber dem letzten Schuljahr erneut um etwa 5,1 Prozent.

Insgesamt kann im Hinblick auf die Neuanmeldungen der Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen festgestellt werden, dass sich die Bewegungen der Schülerzahlen zwischen den einzelnen Schularten konsolidieren und die Anmeldezahlen an den Werkrealschulen stabil bleiben. Insgesamt scheinen sich die weiterführenden Schulen auf dem aktuellen Niveau zu stabilisieren und das Gymnasium weiterhin die beliebteste Schulart der Sekundarstufe zu sein.

Schulart

Schülerzahl im SJ 2022/23

Veränderung gegenüber 2021/22

Grundschule

89.554

+ 2,1%

Werkrealschule und Hauptschule

9.828

- 5,1%

Realschule

45.241

+ 0,1%

Gemeinschaftsschule inkl. Sek.2

16.742

+ 1,4%

Sonderpädagogische
Bildungs- und Beratungszentren*)

10.953

+ 2,7%

Gymnasien (öffentlich)

64.261

+ 0,6%

Berufliche Schulen

ca. 82.086**)

- 2,4%**)

*) Ohne Inklusion. Diese Schülerinnen und Schüler werden bei den jeweiligen Schularten gezählt.

**) Eine verlässliche Aussage bezüglich der Schülerzahlen im Schuljahr 2022/23 ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da viele Betriebe ihre Auszubildenden erst sehr spät bei den beruflichen Schulen anmelden.

Die Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine sind in die obigen Schülerzahlen eingerechnet, wenn sie in den Regelklassen unterrichtet werden. Ansonsten sind sie, zusammen mit anderen geflüchteten Schülerinnen und Schülern, in den Vorbereitungsklassen (VKL und VABO) eingerechnet, die zusätzlich an den Schulen eingerichtet sind. Die Schülerzahlen der Vorbereitungsklassen stehen aufgrund der großen Bewegungen der Schülerschaft für das Schuljahr 2022/23 noch nicht endgültig fest, daher werden nachfolgend die Zahlen zum Zeitpunkt des Schuljahresendes 2021/2022 abgebildet.

Schulart

Schülerzahl im SJ 2021/22

Veränderung gegenüber 2020/21

Grundschule VKL

4.994

+ 31,4%

Werkrealschule und Hauptschule VKL

1.231

+ 48,3%

Realschule VKL

1.034

+ 52,0%

Gemeinschaftsschule VKL

871

+ 151,0%

Gymnasien (öffentlich) VKL

696

+ 171,7%

Berufliche Schulen VABO

1024

+ 48%

 

2. Unterrichtsversorgung zum Beginn des Schuljahres 2022/23 im Regierungsbezirk Karlsruhe

Grund-, Haupt-, Werkreal-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Die Unterrichtsversorgung gestaltet sich je nach Schulart und Region differenziert und ist zu Beginn dieses Schuljahres noch immer durch den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie geprägt. Weiterhin ist der Zugang der geflüchteten Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine und anderen Ländern sehr groß, jedoch aufgrund ausgedehnter Fluktuation nur äußerst eingeschränkt planbar. Durch viele befristete Neueinstellungen konnten im vergangenen Schuljahr alle ankommenden Schülerinnen und Schüler entweder in die bestehenden Klassen oder in zum Großteil neu eingerichtete Vorbereitungsklassen aufgenommen werden.

Veränderte Rahmenbedingungen, sowie neue Stellen zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben, eine langsam abflauende, aber immer noch überproportional hohe Pensionierungswelle sowie ansteigende Schülerzahlen, insbesondere in der Grundschule und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), führen zusätzlich zu einem hohen Bedarf an Lehrkräften. Dieser konnte in vielen Regionen – vor allem entlang der Rheinschiene – durch Versetzungen gedeckt werden. Die zur Verfügung stehenden neuen Stellen wurden daher primär in den ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt. Das landesweite Problem der geringen Zahl zur Verfügung stehender Bewerberinnen und Bewerber trifft für den Regierungsbezirk Karlsruhe nicht überall und nicht in allen Schularten zu. Trotzdem konnten in diesem Einstellungsjahr nicht alle zur Verfügung stehenden Stellen besetzt werden. Zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung wurden bereits sehr frühzeitig die mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung umgesetzt. So konnten schon im Dezember 2021 in Mangelregionen 70 Stellen besetzt werden. Ausgesprochen effektiv wirkt sich die während des Schuljahres in vielen Fällen vorgenommene Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung aus. Auch die übrigen Maßnahmen, wie vor allem die Bindung von Lehrkräften ohne formale Lehrbefähigung in Bedarfsregionen für den Unterricht in Vorbereitungsklassen und in der Krankheitsvertretung, tragen etwas zur Entschärfung der angespannten Situation bei. Die Möglichkeit der Weiterqualifizierung für Bewerberinnen und Bewerber mit Gymnasiallehramt für Grundschulen wurde bereits im Einstellungsjahr 2020 auf das Lehramt an Werk-, Haupt- und Realschulen ausgeweitet. Im Schuljahr 2022/23 werden drei Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt an Grundschulen im Regierungsbezirk ihren Dienst antreten. Leider hat sich in diesem Jahr keine Gymnasiallehrkraft für die Weiterqualifizierung für das Lehramt an Werk-, Haupt- und Realschulen beworben. Da vor allem im Raum Freudenstadt viele Stellen noch nicht besetzt sind, scheint die Attraktivität dieser Einstellungsoption für Gymnasiallehrkräfte im Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe auch in diesem Jahr nicht besonders ausgeprägt zu sein. Das Regierungspräsidium steht hier in engem Austausch mit dem Staatlichen Schulamt Rastatt und dem Landratsamt, wie die Attraktivität für Bewerberinnen und Bewerber gesteigert werden könnte.

Vergleiche Anlage 2.

Allgemeinbildende Gymnasien

Weiterhin können durch den Mangel an Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen unbefristeten Stellen im Raum Freudenstadt, Calw und zum Teil auch in Pforzheim nicht vollständig besetzt werden, obwohl insgesamt ausreichend Lehrkräfte vorhanden sind. Diese zeigten sich jedoch nur sehr eingeschränkt bereit, ihre Wohnorte zu Gunsten einer unbefristeten Anstellung zu verlassen und nehmen lieber befristete Einstellungsangebote im Raum Heidelberg oder Karlsruhe an. Vergleiche Anlage 2

Berufliche Schulen

Auch die Einstellung an den beruflichen Schulen ist zu großen Teilen abgeschlossen. Da einige ausgeschriebene Stellen insbesondere in Mangelfächern wie Sozialpädagogik, Pflege und im ingenieurswissenschaftlichen Bereich nur schwer zu besetzen sind, werden die Einstellungen erst am 30. September 2022 vollständig abgeschlossen sein. Es ist davon auszugehen, dass einige Stellenausschreibungen, insbesondere in den oben genannten Mangelfächern, mangels Bewerberinnen und Bewerber nicht besetzt werden können. Dennoch ist damit zu rechnen, dass sich die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen insgesamt verbessern wird. Vergleiche Anlage 2.

Krankheitsvertretungen

Eine Lehrerreserve wurde – soweit möglich – in allen Schularten gebildet. Aufgrund der meist sehr schwierigen Versorgungslage ist diese weitgehend schon zu Beginn des Schuljahres im Einsatz. Auch wurde bereits vor den Sommerferien damit begonnen, befristete Verträge abzuschließen. Da hier häufig nicht genügend schulartspezifische Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, werden die Stellenausschreibungen für Lehrkräfte anderer Schularten geöffnet. Pensionierte Lehrkräfte können verstärkt eingesetzt werden, da die Hinzuverdienstgrenze für Mangelbereiche geöffnet wurde. Für Vertretungszwecke können Teilzeitbeschäftigte ihr Deputat auch unterjährig erhöhen. Weiterhin werden auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsausbildung befristet eingestellt. Da die beruflichen Schulen sowie die SBBZ in der Regel eine Unterrichtsversorgung von unter 100 Prozent ausweisen, wird die Lehrerreserve unmittelbar zur Erteilung des Pflichtunterrichts herangezogen. Um Unterrichtsausfällen durch Schwangerschaften und Elternzeiten entgegenzuwirken, wurden schon frühzeitig befristete Verträge abgeschlossen.

3. Verschiedene schulartbezogene Entwicklungen

Grundschule

Zum Schuljahr 2022/23 werden an folgenden StandortenGanztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz neu eingerichtet:

  • Markgrafen-Gemeinschaftsschule Kraichtal
  • Friedrich-Ebert-Schule Mannheim
  • Hans-Thoma-Schule Rastatt

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 startet der Schulversuch „Lernförderliche Leistungsrückmeldung an der Grundschule“. Mit diesem Schulversuch wird die Effizienz von diagnosegeleiteter Feststellung von Lernständen, von Lernentwicklungsprozessen, Lernberatung und Leistungsrückmeldung auf Grundlage einer potentialorientierten Lern-, Aufgaben- und Unterrichtskultur erprobt. An dem Schulversuch werden im nächsten Schuljahr folgende zehn Grundschulen aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe teilnehmen:

  • Hardtschule, Gemeinschaftsschule, Durmersheim
  • Kirsten-Boie-Grundschule, Dürrn
  • Garten-Grundschule, Karlsruhe
  • Gerhard-Hauptmann-Grundschule, Mannheim
  • Jungbusch-Schule, Grundschule, Mannheim
  • Heinrich-Blanc-Grundschule, Oberderdingen-Großvillars
  • Grundschule Rauental, Rastatt
  • Bildungswerkstatt Schönbrunn, Grundschule, Schönbrunn
  • Friedrich-Rupps-Grundschule, Schönmünzach
  • Grundschule Schwarzach, Schwarzach

Haupt- und Werkrealschulen

Zum zehnten Mal fand am 4. Juli 2022 die Verleihung des Landespreises der Werkrealschule im Neuen Schloss in Stuttgart statt. Mit dem Landespreis werden jedes Jahr leistungsstarke und sozial engagierte Werkrealschülerinnen und Werkrealschüler ausgezeichnet, die sich mit einer der Leitperspektiven aus dem Bildungsplan vertieft auseinandergesetzt haben. Auch die Berücksichtigung der Projektarbeit im Fach WBS (Wirtschaft / Berufs-, und Studienorientierung) ist möglich. Zudem spielten bei der Auswahl der Preisträger die Bemühungen um die berufliche Zukunft eine Rolle. Die Kooperationspartner Porsche AG, Stiftung Würth und die Akademie für Innovative Bildung und Management (aim) wählen die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mit dem Werkrealschulpreis 2022 wurden Schülerinnen und Schüler der Bachschloss-Schule Bühl, der Carl-Dänzer-Schule Odenheim und der Grund- und Werkrealschule Pfalzgrafenweiler ausgezeichnet. Wir gratulieren nochmals sehr herzlich!

Im Rahmen des Projektes „Die Textprofis“ – Förderung der Basiskompetenzen in der Klassenstufe fünf – werden interessierten Haupt- und Werkrealschulen auch im Schuljahr 2022/23 kompetente Unterstützung und Materialien angeboten. Das Programm zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Lesefähigkeit, Textverständnis, Entwicklung von Schreibflüssigkeit, Wortschatzerweiterung und Textproduktion, inklusive Rechtschreibung, auch fächerübergreifend zu fördern. Gemeinsam mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) und mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache in Köln, sowie durch das Institut für Bildungsanalyse Baden-Württemberg (IBBW), findet eine fachliche Begleitung und Evaluation statt.

Realschulen

Im Schuljahr 2022/23 wird das sogenannte Schülermentorenprogramm „Talent!? Bring dich ein“ nunmehr im dritten Jahr weitergeführt. Unter den landesweit 92 teilnehmenden Realschulen befinden sich in diesem Schuljahr insgesamt 21 neue Realschulen, von denen die folgenden sechs Realschulen aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe kommen:

  • Realschule Linkenheim
  • Joß-Fritz-Realschule, Untergrombach
  • Marie-Curie-Realschule, Mannheim
  • Integrierte Gesamtschule Heidelberg (Realschulzweig)
  • Humboldt-Realschule, Eppelheim
  • Maria-Gress-Schule, Iffezheim

Das Schülermentorenprogramm ist eine Maßnahme der Förderung und Differenzierung leistungsschwacher und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler und ergänzt das Profil der Realschule. Bei diesem Projekt sollen zielgerichtete Lernangebote für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen fünf bis sieben geschaffen werden. Diese Lernangebote werden von den Schülermentoren der Klassenstufe neun und zehn angeboten und finden in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Auch in das dritte Jahr geht das ursprünglich auf drei Jahre angelegte Digitalisierungsprojekt „Bildung in der digitalen Welt in der Realschule“. In drei Phasen sollen bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 sogenannte regionale Schwerpunkt-Realschul-Trios, gegebenenfalls auch Duos, implementiert werden. Als Ziel steht eine realschulspezifische Schul- und Unterrichtsentwicklung unter digitalen Aspekten. Jede Realschule gibt sich hierfür einen passenden Auftrag und verortet diesen im Modell „digital_p3“, das gemeinsam mit dem Institut für Informatik und Digitale Bildung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe entwickelt wurde. Begleitet werden die Schulen auch vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und dem Landesmedienzentrum. Im Schuljahr 2022/23 nehmen landesweit 56 von 400 Realschulen daran teil. Darunter sind folgende 11 Realschulen des Regierungspräsidiums Karlsruhe:

Weitere Informationen

Seit letztem Schuljahr können auch Schülerinnen und Schüler an Realschulen und Gemeinschaftsschulen das DELF-Diplom (Diplôme d’études en langue française) im Rahmen ihres regulären Französischunterrichts erwerben. Die Schülerinnen und Schüler legen dabei eine zentrale Klassenarbeit ab und im Anschluss können sie sich für die mündliche Prüfung anmelden. Bei Bestehen erwerben sie das DELF-Zertifikat, das international anerkannt ist. Folgende Realschulen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nehmen im Schuljahr 2022/23 daran teil:

  • Realschule Rüppurr, Karlsruhe
  • Realschule Linkenheim
  • Realschule Bad Schönborn
  • Anne-Frank Realschule, Ettlingen
  • Alfred-Delp-Schulzentrum, Ubstadt-Weiher
  • Tulla Realschule, Karlsruhe
  • Theodor-Heuss-Realschule, Walldorf
  • Walter-Hohmann-Schulverbund, Hardheim
  • Realschule Eberbach
  • Realschule Neckargemünd
  • Kraichgau Realschule, Sinsheim
  • Realschule Eberbach
  • Bildungszentrum Wilberg
  • Ludwig-Uhland-Schule, Heimsheim
  • Christiane-Herzog-Realschule, Nagold
  • Wilhelm-Ganzhorn-Schulen, Straubenhardt
  • Werner-von-Siemens-Realschule, Kuppenheim
  • Realschule Horb
  • Falkenrealschule, Freudenstadt
  • August-Renner-Realschule, Rastatt
  • Lothar-von-Kübel-Realschule, Sinzheim

Gemeinschaftsschulen

Wie an den Realschulen können auch die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg seit letztem Schuljahr an dem Programm DELF (Diplôme d’études en langue française) im Rahmen ihres regulären Französischunterrichts teilnehmen und das DELF-Diplom erwerben. Folgende Gemeinschaftsschulen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nehmen an dem Programm teil:

  • Lußhardt-Gemeinschaftsschule, Forst
  • Gemeinschaftsschule Eggenstein, Eggenstein-Leopoldshafen
  • Markgrafen-Gemeinschaftsschule Münzesheim, Kraichtal
  • Pestalozzi-Gemeinschaftsschule, Graben-Neudorf
  • Gemeinschaftsschule Waghäusel
  • Johann-Peter-Hebel Gemeinschaftsschule, Bretten
  • Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Karlsruhe
  • Karl-Dais-Gemeinschaftsschule, Heddesheim
  • Esther-Bejarano-Gemeinschaftsschule, Wiesloch
  • Neurottschule, Ketsch
  • Gemeinschaftsschule Adelsheim
  • Friedrich-von-Schiller Gemeinschaftsschule, Reilingen
  • Kerschensteiner Gemeinschaftsschule, Mannheim
  • Gemeinschaftsschule Neubulach
  • Gemeinschaftsschule Althengstett
  • Schiller-Schule Gemeinschaftsschule, Mühlacker
  • Lindenrain-Schule, Ebhausen

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Im Schuljahr 2022/2023 erfüllen die Lehrkräfte an den SBBZ weiter die zentrale Aufgabe, Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Unterrichtsinhalte entsprechend den Bildungsplänen zu vermitteln und sonderpädagogische Förderangebote ausgerichtet an den individuellen Bedarfen des Kindes/ des Jugendlichen zu gestalten. Der große Mangel an Lehrkräften beschäftigt mittlerweile alle Förderschwerpunkte, so dass diese Aufgabe in vielen SBBZ nur mit Unterstützung von sogenannten Nichterfüllerinnen und Nichterfüllern eingelöst werden kann. Zum Schuljahr 2022/2023 treten die neuen Bildungspläne für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und Bildungsgänge Lernen sowie Geistige Entwicklung in Kraft. Neu ist, dass sich die Bildungspläne zum ersten Mal auf die Schülerinnen und Schüler beziehen, unabhängig davon, wo der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingelöst wird. So stellen die Bildungspläne auch für die allgemeinen Schulen mit inklusiven Bildungsangeboten eine wichtige Orientierungsgrundlage für den Unterricht mit Kindern und Jugendlichen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot dar. Erste Schritte des Implementierungsprozesses haben bereits stattgefunden. Mit weiteren Dienstbesprechungen der Staatlichen Schulämter und des Regierungspräsidiums und Fortbildungsangeboten des ZSL, verschiedenen Modulen, wie zum Beispiel einem digitalen Selbstlernkurs, Beispielaufgaben und weiteren Materialien werden die Schulen bei der Umsetzung und bei Schulentwicklungsprozessen unterstützt. Entwicklungen in Folge der pandemischen Situation und eine zunehmend herausforderndere Schülerschaft in allen Schularten führen dazu, dass das Unterstützungssystem der SBBZ sehr nachgefragt ist. So kommen auf die Lehrkräfte der SBBZ neben dem Unterricht am SBBZ und im inklusiven Setting verstärkt beratende und begleitende Aufgaben im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes zu, wenn, dem Subsidiaritätsprinzip folgend, eine Förderung und Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schule nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Dabei ist eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung auch für die Arbeit im sonderpädagogischen Dienst handlungsleitend. Ausgangspunkt ist eine kooperativ angelegte sonderpädagogische Diagnostik, um daraufhin gemeinsam mit allen Beteiligten individuelle Förderangebote für eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu erarbeiten. Für Kinder mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt sowie für deren Eltern halten die Sonderpädagogischen Beratungsstellen eine förderschwerpunktspezifische und niedrigschwellige Frühdiagnostik, Frühberatung und Frühförderung vor. Das subsidiäre Angebot der Schulkindergärten in unterschiedlichen Typen für Kinder mit besonders hohem sonderpädagogischen Förderbedarf und Bestätigung des Bedarfs einer Förderung im Schulkindergarten durch das zuständige Staatliche Schulamt ist sehr stark nachgefragt.

Allgemeinbildende Gymnasien

Rückblick Abitur 2022

An den allgemeinbildenden Gymnasien wurden dieses Jahr im Zeitraum vom 25. April bis 10. Mai 2022 bzw. vom 27. Juni bis zum 8. Juli ca. 8000 Schülerinnen und Schüler schriftlich bzw. mündlich geprüft. Damit war die Zahl der an den allgemeinbildenden Gymnasien an der Abiturprüfung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler um etwa 9 Prozenthöher als im Vorjahr.

Ausblick Abitur 2023

Im kommenden Schuljahr treten im Regierungsbezirk Karlsruhe voraussichtlich rund 7600 Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung an. Die schriftlichen Prüfungen werden in Baden-Württemberg im Zeitraum vom 19. April bis zum 05. Mai 2023 stattfinden, die mündlichen Prüfungen im Zeitraum vom 26. Juni bis zum 7. Juli 2023. Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfung damit bereits zum dritten Mal nach den Vorgaben der neuen Abiturverordnung (AGVO) ab. In den drei Leistungsfächern wird demnach jede Schülerin / jeder Schüler schriftlich geprüft, zusätzlich sind zwei mündliche Prüfungen zu absolvieren. Deutsch und Mathematik müssen mündlich oder schriftlich geprüft werden. Inhaltlich greifen im Abitur 2023 erstmals die Vorgaben des Bildungsplans 2016. Wie bereits im Vorjahr wird es indes auch 2023 zusätzliche Aufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkräfte geben.

Berufliche Schulen

Neue Bildungspläne Berufliches Gymnasium

Zum Schuljahr 2022/23 treten die neuen Bildungspläne der beruflichen Gymnasien erstmals für die Jahrgangsstufe eins in Kraft. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies eine Niveaudifferenzierung in den Fächern Deutsch und Mathematik, die pflichtmäßige Belegung einer dreistündigen Naturwissenschaft sowie eines richtungsspezifischen Ergänzungsfaches. Im Regierungsbezirk Karlsruhe werden im Schuljahr 2022/23 voraussichtlich etwa 4.300 Schülerinnen und Schüler an 68 öffentlichen und privaten beruflichen Gymnasien die Abiturprüfung absolvieren. Die schriftlichen Prüfungen werden in Baden-Württemberg im Zeitraum vom 21. April bis 5. Mai 2023 stattfinden, die mündlichen Prüfungen im Zeitraum vom 27.Juni bis zum 7. Juli 2023.

Bildungsplanarbeit in den 2-jährigen Berufskollegs für technische Assistenten

Das PTA-Reformgesetz ersetzt zum 1. Januar 2023 das bisherige Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistenten. In diesem Zusammenhang werden die Lehrpläne nicht nur der pharmazeutisch-technischen Assistenten, sondern auch weiterer technischer Assistenten überarbeitet. Für den Regierungsbezirk Karlsruhe sind das neben der Pharmazie die Profile Biotechnologie, Chemie, Informationstechnik und Produktdesign.

BewO+ - Start des Pilotprojekts im Schuljahr 2022/23

BewO – Das Online-Bewerberverfahren für Berufliche Vollzeitschulen wird erweitert auf die 2BFS

Neben den Berufskollegs und den Beruflichen Gymnasien werden dann mit der 2BFS alle zahlenmäßig bedeutsamen Bildungsgänge an beruflichen Vollzeitschulen über BewO erfasst. Landesweit werden damit drei Viertel aller beruflichen Vollzeitplätze an Schulen in öffentlicher Trägerschaft - aufbauend auf dem Hauptschulabschluss - über BewO verteilt werden. Frühzeitig vorliegende Daten zur Bewerberlage für die einzelnen beruflichen Vollzeitbildungsgänge und eine möglichst gute Prognose zu den voraussichtlich im kommenden Schuljahr gebildeten Klassen bieten den Schulen und der Schulverwaltung Planungssicherheit bezüglich des Ressourcenbedarfs. Für die Schülerinnen und Schüler wird das Verfahren verbessert, sich an beruflichen Vollzeitschulen zu bewerben. Weniger Bewerberinnen und Bewerber landen auf Grund der Halbjahresnoten zunächst auf Wartelisten (Mehrfachbewerbungen). BewO+ entspricht dem praktizierten Kommunikationsverhalten der Jugendlichen. Im RPK sind sechs Schulen am Pilotprojekt beteiligt. BewO und BewO+ werden getrennte Verteilungsläufe haben und nach der Pilotphase wird der Versuch evaluiert um dann in die Fläche zu gehen.

Weiterentwicklung der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschulen – 2BFS

Es gab schon seit längerem Überlegungen zur Modernisierung des kaufmännischen Bereichs. Hier wird nun im Schuljahr 2022/23 ein lernfeldorientierter Bildungsplan mit dem Ziel einer kaufmännischen Grundbildung erarbeitet. Der neue Bildungsplan orientiert sich am Lernfeld des 1. Ausbildungsjahres des Ausbildungsberufs „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“. Zusätzlich werden Kompetenzen in Buchführung und Volkswirtschaftslehre vermittelt. Aktuelle wirtschaftliche Themen sollen ebenso berücksichtigt werden. Die berufsfachlichen Kompetenzen werden durch berufspraktische „Textverarbeitung und Büropraxis“ und durch Arbeit an „Geschäftsprozessen“ oder in der „Übungsfirma“ ergänzt.

Die Kommissionsarbeit hat bereits zum Ende des Schuljahres 2021/22 begonnen und der Bildungsplan soll zum 01.08.2023 in Kraft treten. Im Schuljahr 2024/25 werden die ersten Prüfungen nach neuem Bildungsplan stattfinden.

Generalistische Pflegeausbildung geht in das dritte Jahr – erster Abschlussjahrgang an privaten und öffentlichen Pflegeschulen im Schuljahr 2022/23

Der erste Abschlussjahrgang der neuen generalistischen Pflegeausbildung wird im Schuljahr 2022/23 in die Prüfungen gehen. Die Vorbereitungen der Prüfungserstell- und Auswahlkommission sind kurz vor dem Abschluss und die Pflegeschulen planen die Durchführung der praktischen und mündlichen Abschlussprüfungen. Schülerinnen und Schüler, welche das dritte Ausbildungsjahr in der bisherigen Altenpflegeausbildung wiederholen, werden für den öffentlichen Schulbereich zentral in Pforzheim an der Johanna-Wittum-Schule beschult. Auch Schülerinnen und Schüler der privaten Pflegeschulen werden in Absprache mit dem zuständigen Referat 25 am Regierungspräsidium dort beschult. So wird dem Recht auf Beendigung der bisherigen Ausbildung Rechnung getragen.

Umstellung des bisherigen Ausbildungsganges Kinderpfleger/in zur sozialpädagogischen Assistenz

Die bisherige Ausbildung zum/zur Kinderpflegerin wird im Schuljahr 2022/23 umgestellt: Der neue Bildungsgang Sozialpädagogische Assistenz soll den veränderten Anforderungen an das Personal in den Kindertageseinrichtungen gerecht werden und eine spätere Qualifizierung zum/zur Erzieher/in durch Harmonierung von Ausbildungsinhalten erleichtern. Bereits im vergangenem Schuljahr wurde eine praxisintegrierte Ausbildung der sozialpädagogischen Assistenz eingeführt. Ziel ist hier (analog zur praxisintegrierten Erzieherinnenausbildung) eine Öffnung für neue Zielgruppen durch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung.

Schulartübergreifendes

Der Übergang in das Schuljahr 2022/23:

Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“

Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ startet in das zweite Jahr, um auch weiter die coronabedingten Lernlücken bei den Schülerinnen und Schülern zu schließen. Von Beginn an wurden neben der Förderung in den Hauptfächern auch gezielt ein Schwerpunkt auf den sozial-emotionalen Bereich gelegt. Viele Rückmeldungen aus den Schulen bestätigen den großen Bedarf, der in diesem Bereich bei den Schülerinnen und Schülern besteht. Deswegen werden die Möglichkeiten, auch im Bereich der sozial-emotionalen Angebote, im neuen Schuljahr erweitert, um den Schulen noch mehr die Gelegenheit zu geben, ihre Schülerinnen und Schüler passgenau und flexibel zu fördern. Das Programm „Lernen mit Rückenwind“ ist eingebettet in ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern, mit einem Gesamtvolumen von etwa 2 Milliarden Euro. Auf Baden-Württemberg entfallen davon ungefähr 130 Millionen Euro. Für das Schuljahr 2022/23 stehen im Regierungsbezirk Karlsruhe ca. 32 Millionen Euro für Rückenwind-Angebote bereit. Die Fördermaßnahmen finden sowohl integrativ, während des Unterrichts, als auch additiv, zusätzlich zum Unterricht, statt. Auch in den Ferien werden entsprechende Angebote in Form von Ferienschulen stattfinden.

Das Regierungspräsidium möchte ausdrücklich auch Schulen, die bislang noch keine Förderangebote geplant haben, zur Teilnahme ermutigen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“.

Ferienschulen in den Sommerferien 2022 und im Schuljahr 2022/23

In den letzten beiden Wochen der Sommerferien fanden in Baden-Württemberg die Sommerschulen statt. Schülerinnen und Schüler konnten sich im Rahmen dieses Programms, das Lernen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mit einem vielfältigen und abwechslungsreichen Rahmenprogramm verbindet, motiviert auf das neue Schuljahr vorbereiten und Lernrückstände aufholen. Landesweit gab es 69 Standorte der Sommerschulen, die 64 allgemeinbildende Schulen und fünf Berufliche Schulen umfassten. Darunter befanden sich 15 Schulstandorte im Regierungspräsidium Karlsruhe. Zur Unterstützung des Spracherwerbs und einer besseren Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben wird außerdem beginnend mit der Herbstferienschule 2022 das Modul „Deutsch als Zweitsprache“ eingeführt. Dieses Modul ist offen für alle geflüchteten und aus anderen Gründen aus dem Ausland zugezogenen Schülerinnen und Schülern, die sich in den ersten beiden Jahren des Spracherwerbs befinden. Die Ferienschule mit dem Modul „Deutsch als Zweitsprache“ soll auch in den Oster- und Pfingstferien 2023 an verschiedenen Standorten im Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt werden.

Datengestützte Qualitätsentwicklung an Schulen

Projekt zur Entwicklung und Erprobung des Prozesses der Ziel- und Leistungsvereinbarung an beruflichen Schulen

Das Kultusministerium hat im Bereich der beruflichen Schulen im Schuljahr 2020/21 ein Projekt zur Entwicklung und Erprobung des Prozesses der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) eingerichtet. Die Entwicklung ist wissenschaftlich begleitet im Wesentlichen mit dem Schuljahr 2021/22 abgeschlossen worden. Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 gewinnen die Projektschulen erste Erfahrungen und Erkenntnisse mit dem neu gestalteten ZLV-Prozess und dessen Elementen, die dann zur Weiterentwicklung genutzt werden. Aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe nehmen drei berufliche Schulen an dem Projekt teil.

Verbindliche Einführung des Grammatikrahmens für alle Schularten

Für alle Schulen wird 2022/23 die Umsetzung des Grammatikrahmens verbindlich. Er ergänzt den bereits etablierten Rechtschreibrahmen. Den Lehrkräften stehen somit terminologisch und inhaltlich verlässliche Grundlagen für den Deutschunterricht zur Verfügung. Eine nachhaltige Stärkung der Basiskompetenzen Lesen und Schreiben bei den Schülerinnen und Schülern soll erreicht werden.

Abschlussprüfungen im Schuljahr 2022/23 in der Sekundarstufe I

Wie im letzten Schuljahr werden auch im Schuljahr 2022/23 für die schriftlichen Abschlussprüfungen in allen Prüfungsfächern zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkraft vorgelegt. So soll eine bessere Passung des Unterrichts aufgrund der Corona-Pandemie zu den von den Schülerinnen und Schülern zu bearbeitenden Prüfungsarbeiten erreicht werden. Dies gilt sowohl für die Hauptschul-, die Werkrealschul- als auch die Realschulabschlussprüfungen an allen Schularten der Sekundarstufe I (Hauptschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule und Realschule) und den SBBZ mit dem jeweiligen Bildungsgang (Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule). Weitere Regelungen wie beispielsweise zur Bearbeitungszeit, sind auch von Absprachen im Rahmen der Kultusministerkonferenz abhängig. Bei Infektionsschutzmaßnahmen wie einer Maskenpflicht ist Baden-Württemberg von den Festlegungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes abhängig, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen.

Weiterer Anstieg der ukrainischen Flüchtlinge erwartet

Das Kultusministerium rechnet nach einem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern mit einem weiteren Anstieg der ukrainischen Flüchtlinge im Schuljahr 2022/23. Aktuell ist nicht absehbar, wie viele Geflüchtete einen Schul- und Betreuungsplatz in Anspruch nehmen werden. Dies hängt mit dem weiteren Verlauf der Situation in der Ukraine zusammen. Zudem ist ein erheblicher Teil der aus der Ukraine geflohenen Kinder und Jugendlichen noch nicht an den Schulen angekommen. Dennoch können die Schulen stolz auf ihre geleistete Arbeit sein, denn in Baden-Württemberg wurden bisher über 21.000 Kinder und Jugendliche aufgenommen, integriert und beschult. Die Vorbereitungen und Planungen für das Schuljahr 2022/23 laufen. Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine nehmen an den so genannten Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen) im allgemeinbildenden Bereich und an dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VABO-Klassen) im beruflichen Bereich mit anderen Schülerinnen und Schülern, die in der Regel aus dem Ausland zugezogen sind, teil. Im Regierungspräsidium Karlsruhe gab es zum Ende des Schuljahres 2021/22 etwas mehr als 450 Vorbereitungsklassen mit insgesamt zirka 8.900 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen. An den beruflichen Schulen im Regierungspräsidium Karlsruhe wurden bisher für ungefähr 1.300 Schülerinnen und Schüler zirka 80 VABO-Klassen, dem Äquivalent zu den VKL-Klassen im allgemeinbildenden Bereich, eingerichtet.

Inklusion

Für das Schuljahr 2022/23 haben sich im Regierungspräsidium Karlsruhe die Eltern von 2209 Kindern und Jugendlichen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für eine Beschulung in einem inklusiven Setting (1800 Schülerinnen und Schüler) bzw. in einer kooperativen Organisationsform (409 Schülerinnen und Schüler) entschieden. Mit den neuen Bildungsplänen zu den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung stehen den Schulen Inhalte zum Lernen an den Lernorten inklusiver Bildungsangebote und kooperativer Organisationsformen als Arbeitsgrundlage zur Verfügung. Die neuen Bildungspläne sind unabhängig vom Lernort formuliert mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ein möglichst passgenaues Bildungsangebot an allen Lernorten zu machen. Bei Fragen zur Einrichtung und Umsetzung von inklusiven Bildungsangeboten stehen Eltern und Schulen die Ansprechpersonen in den Staatlichen Schulämtern und im Regierungspräsidium zur Verfügung. Für die inhaltliche Ausgestaltung und für die (Weiter-)Entwicklung inklusiver Schulprofile hält das ZSL den Schulen und Lehrkräften bei Fragen und Unterstützungsbedarf neben zahlreichen Fortbildungen und Austauschforen das System der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter Inklusion vor.

Anhang:
Anhang 1: Ausführliche Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen (pdf, 224 KB)
Anhang 2: Neueinstellungen für den Regierungsbezirk Karlsruhe (pdf, 228 KB)