Pressemitteilung

Solarpark Stockbronner Hof

Regierungspräsidium Karlsruhe ebnet in Zielabweichungsverfahren Weg für rund 80 Hektar großen Solarpark bei Neckarzimmern

Photovoltaikanlage auf Wiese

Die höhere Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat heute, 28. Juni 2023, die von der Gemeinde Neckarzimmern und der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach beantragte Zielabweichung vom Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar für das Projekt „Solarpark Stockbronner Hof“ zugelassen, die aufgrund der Klassifizierung im Regionalplan als landwirtschaftlich zu nutzende Fläche erforderlich wurde. Die Entscheidung wurde auf 30 Jahre befristet, sodass die Flächen nach Ablauf dieses Zeitraums wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Vorrangegangen war ein Anhörungsverfahren, an dem unter anderem der Verband Region Rhein Neckar, die betroffenen Fachbehörden sowie die Naturschutzverbände beteiligt waren.

Mit dieser Entscheidung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe den Weg für die nachgelagerte Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans geebnet. Die Durchführung der für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Bauleitplanverfahren obliegt nun der Gemeinde Neckarzimmern als kommunalem Satzungsgeber und der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach als Träger der Flächennutzungsplanung. Sobald im letzten Schritt das Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen ist, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden. Nach aktuellen Planungen soll im Jahr 2026 der erste Solarstrom ins Netz eingespeist werden.