Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau und die Verlängerung der Turmbergbahn in Karlsruhe-Durlach erlassen. Damit sind die geplanten Baumaßnahmen genehmigt.
Im Rahmen des Vorhabens soll die aktuell vorhandene Bahntrasse zurückgebaut und durch eine aufgeständerte Stahlfahrbahn ersetzt werden. Außerdem wird die Strecke von der heutigen Talstation abwärts bis zur Grötzinger Straße (B 3) verlängert. Der neue Trassenabschnitt verläuft durch den Grünstreifen in der Bergbahnstraße. Dort entsteht auf Höhe der Grötzinger Straße (B 3) eine neue Talstation; die bestehende Talstation wird zurückgebaut. Auch die Bergstation wird teilweise zurückgebaut und an derselben Stelle neu errichtet. Für die neue Turmbergbahn kommen vollautomatisch betriebene Fahrzeuge zum Einsatz, die bis zu 70 Fahrgästen Platz bieten. Sowohl die Fahrzeuge als auch die Stationsgebäude werden barrierefrei zugänglich sein.
Zur Querung der Kreuzung Bergbahnstraße / Turmbergstraße wird für die Bahnstrecke eine Brücke errichtet. Unter dem Bauwerk können Radfahrende und Fußgänger barrierefrei hindurchfahren /-gehen. Für den motorisierten Individualverkehr ist das Bauwerk nicht passierbar, weshalb in der nördlichen Bergbahnstraße die Einbahnstraßenregelung aufgehoben wird.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden 60 Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen angehört, darunter die Stadt Karlsruhe, die Landesbergdirektion, der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationssicherheit sowie die Naturschutzverbände. Auch die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben oder Stellungnahmen abzugeben. Die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen sowie die gegen den Plan erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im April dieses Jahres in einem Erörterungstermin besprochen.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen liegt in der Zeit vom 26. November bis zum 9. Dezember 2024 im Stadtplanungsamt Karlsruhe und im Stadtamt Durlach zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und die ausgelegten Unterlagen sind ab dem 26. November 2024 auch auf der Internestseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe abrufbar.