Pressemitteilung

Umbau und Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof

Regierungspräsidium genehmigt Pläne der MV Mannheimer Verkehr GmbH

Ingenieur, der im Büro an Bauplan arbeitet

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau und die Kapazitätserweiterung des Käfertaler Bahnhofs und des Betriebshofs am 21. Januar 2025 erlassen. Damit sind die geplanten Baumaßnahmen genehmigt. Der Beschluss wird nun veröffentlicht.

Die umfangreichen Baumaßnahmen umfassen insbesondere den Rückbau und Neubau der Gleisanlagen, Bahnsteige und Bussteige. Zudem erfolgt ein zweigleisiger Ausbau der bislang eingleisigen Strecke vom Bahnhof Käfertal in Richtung Heddesheim bis zur B 38-Brücke. Der Bahnübergang Rebenstraße wird ertüchtigt und der Straßenknotenpunkt Rebenstraße / Lindenstraße / Birkenauer Straße / Am Rebstock an die verkehrlichen Erfordernisse angepasst.

Um die Abstellkapazitäten zu erweitern, wird zunächst die Hallenerweiterung an der historischen Fahrzeughalle zurückgebaut. Es folgt der Neubau einer Abstellhalle für Schienenfahrzeuge. Die historische Fahrzeughalle wird in die Abstellung integriert. Darüber hinaus ist auch die Errichtung einer neuen Betriebswerkstatt für Schienenfahrzeuge geplant.

Der Bahnhof Käfertal ist ein wichtiger ÖPNV-Knotenpunkt im Nordosten Mannheims. Der Umbau und die Kapazitätserweiterung sind erforderlich, um auch zukünftig das erhöhte Fahrgastaufkommen zuverlässig abwickeln zu können: Die Kapazitätsgrenze des Bahnhofs Käfertal ist sowohl im Bereich der Bahnsteiganlagen (mit aktuell drei Bahnsteigen) als auch im Bereich des Abzweigs in Richtung Viernheim beziehungsweise Heddesheim bereits überschritten. Mit rund 3.500 ein- und aussteigenden Personen täglich ist der Bahnhof vergleichbar mit dem Karlsplatz in Rheinau oder der Haltestelle Mannheim Hochschule.

Durch die Baumaßnahme wird daher eine deutliche Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region angestrebt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen werden ab morgen, 4. Februar 2025, bis 17. Februar 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht.

Die Veröffentlichung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe ersetzt die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in der Gemeinde. Die Veröffentlichung wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.