Pressemitteilung

Unterhaltung der Rheinhochwasserdämme

Regierungspräsidium setzt in ausgewählten Abschnitten Drohnen zum Rehkitzschutz ein

Der Landesbetrieb Gewässer (LBG) im Regierungspräsidium Karlsruhe ist unter anderem für die Unterhaltung der rund 200 Kilometer langen Rheinhochwasserdämme (RHWD), die in erster Linie dem Hochwasserschutz dienen, im Regierungsbezirk Karlsruhe zuständig. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit im Hochwasserfall müssen diese auch durch Mulch- und Mäharbeiten gepflegt werden. Aufgrund der hier teilweise seltenen Flora und Fauna ergibt es sich, dass man nur in bestimmten Zeiträumen mähen kann. Jedoch legen im Mai und Juni, Rehricken ihre Rehkitze unbeaufsichtigt auf Wiesenflächen ab. Die meist schmale und steile Form der RHWD, die oft auch noch durch Wege auf und am Damm unterteilt ist, sowie der, in der Regel, starken Frequenz von Personenverkehr mit Hunden, entspricht eher nicht dem Ruhebedürfnis von Rehen und ihren Rehkitzen. Somit ist, anders als bei einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Flächen, nicht grundsätzlich damit zu rechnen, dass sich Rehkitze im Dammbereich befinden. Da das junge Rehkitz noch keinen Fluchtreflex hat, ist es dem Risiko ausgesetzt, durch Ernte- oder Mäharbeiten ungewollt getötet oder verletzt zu werden. Bisher war es gängige Praxis des LBG, dass in den Fällen von Rehkitzsichtungen die Mäharbeiten unterbrochen oder abschnittsweise ausgelassen wurden.

Anlässlich eines unglücklichen Vorfalls im Mai 2022 am Rheinhochwasserdamm in Dettenheim-Rußheim, bei dem ein Rehkitz zu Tode gekommen ist, hat der LBG die gängige Praxis bei der Mahd der gesamten RHWD in Abstimmung mit Experten aus der Landwirtschaft und der Jagd nun überprüft. Die Prüfung hat bestätigt, dass zwar bei einem überwiegenden Teil der RHWD grundsätzlich nicht damit zu rechnen ist, dass dort Rehkitze abgelegt werden, dies aber in bestimmten Abschnitten nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

In den kommenden Monaten Mai und Juni werden deshalb in diesen Abschnitten zum Schutz der Rehkitze, erstmals Drohnenbefliegungen vor dem Mähen in diesen Dammabschnitten durchgeführt werden. Hierbei können mit den an den Drohnen befindlichen Infrarotkameras im Vorfeld Rehkitze aufgespürt und so vor Mähunfällen geschützt werden. RHWD-Abschnitte, in denen ein Ablegen von Rehkitzen nicht ausgeschlossen, aber eine Kontrolle durch Drohnen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann, werden in den Monaten Mai und Juni nicht gemäht.

Die Überprüfung und Ausarbeitung der aktuellen Herangehensweise für die Unterhaltung der Rheinhochwasserdämme durch den Landesbetrieb Gewässer wurde im Auftrag des LBG vom Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz erstellt. Berücksichtigt wurden neben entsprechender Fachliteratur und dem aktuellen Stand der Technik auch die Erfahrungswerte der Jagdvereinigungen der Region, die im Rahmen der Rehkitzrettung seit Jahren Drohnenflüge anbieten.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe sieht die nun erarbeitete Herangehensweise als geeignet an, um Mähunfälle mit Rehkitzen grundsätzlich zu verhindern.  Auf Grundlage der Befliegungen mit Drohnen und der tatsächlich auftretenden Rehkitzfunde soll die aktuelle Konzeption evaluiert und in den kommenden Jahren fortgeschrieben und gegebenenfalls angepasst werden.