Pressemitteilung

Unterstützung der Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe mit einer Fördersumme von rund 11,1 Millionen Euro im Jahr 2022

Bild zeigt ein Feuerwehrauto

Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 8,6 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,5 Millionen Euro als Pauschalförderung. Auch im Jahr 2022 liegen die Investitionsschwerpunkte in der Beschaffung neuer Fahrzeuge und in Baumaßnahmen der Feuerwehren. „Die Feuerwehren stellen eine wesentliche Säule des Bevölkerungsschutzes dar und haben sich gerade auch im vergangenen Jahr beim Katastropheneinsatz in Rheinland-Pfalz bewährt. Vor diesem Hintergrund freut es mich, dass alle beantragten Maßnahmen gefördert werden können. Damit wird das System der Feuerwehr nachhaltig gestärkt“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Dem Land Baden-Württemberg hat im Rahmen der Feuerwehrförderung die Aufgabe, die Gemeinden mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Da die Gemeinden im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr selbst zuständig sind, handelt es sich hierbei jedoch nur um subsidiäre Zuwendungen, die ergänzend zu dem in der Regel größeren kommunalen Eigenanteil gewährt werden.

Im aktuellen Haushaltsjahr kann das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise in Höhe von insgesamt 2.984.868 Euro fördern. Für Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden ist die zuständige Bewilligungsstelle das jeweilige Landratsamt. Die Verteilung und Zuweisung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Regierungspräsidium auf Grundlage der im Vorfeld mit den Landratsämtern abgestimmten Prioritätenlisten. Nach erfolgter Mittelzuweisung erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden.

Erfreulicherweise können im Regierungsbezirk Karlsruhe alle in diesem Jahr gestellten Zuwendungsanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigt werden. Insgesamt erhalten die nachstehend aufgeführten Maßnahmen eine Förderung:

 

40

Löschfahrzeuge,

2

Drehleitern,

10

Rüst- und Gerätewagen,

7

Einsatzleitwagen,

15

Mannschaftstransportwagen,

3

Abrollbehälter,

5

Rollcontainer (Transport Sonderlöschmittel),

5

Wechselladerfahrzeuge,

15

Netzersatzanlagen (Stromerzeuger),

1

Einrichtung einer zentralen Atemschutzwerkstatt,

1

Ersatzbeschaffung technischer Ausstattung einer zentralen Atem-schutzwerkstatt,

1

Schlauchpflegeeinrichtung,

5

Neubauten oder Erweiterungen / Umbauten von Feuerwehrhäusern,

1

Feuerwehrzentrum (Atemschutzübungsanlage, Fahrzeughalle, Zentralwerkstatt),

14

Alarmierungseinrichtungen,

535

digitale Funkgeräte.

 

Gemeinden mit einer Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr können im Rahmen der Projektförderung alternativ einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.000 Euro für jeden Angehörigen dieser Einsatzabteilung beantragen. Zur Umsetzung von Beschaffungsmaßnahmen erhalten somit drei Berufsfeuerwehren eine Gesamt-förderung von insgesamt 646.000 Euro.

Darüber hinaus beläuft sich die Summe der für jeden Angehörigen der Einsatz-abteilungen und der Jugendfeuerwehr gewährten Pauschalförderung in diesem Jahr auf insgesamt 2,5 Millionen Euro. Umfasst sind von dieser pauschalierten Förderung unter anderem Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie für den Betrieb von Werkstätten.

Hintergrundinformationen:

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden für die Feuerwehr und den vorbeugenden Brandschutz zu verwenden. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.

Anhang
Übersicht der Feuerwehrförderung 2022 im Regierungsbezirk Karlsruhe (pdf, 197 KB)
Übersicht der Projekte 2022, bei denen die Zuwendung direkt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt (pdf, 202 KB)