Aktuelle Meldung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen  (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) wird durch öffentliche öffentliche Verkündung des Kultusministerium notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 tritt sie am 14. Januar 2022 in Kraft. 

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