Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) wird durch öffentliche öffentliche Verkündung des Kultusministerium notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 tritt sie am 14. Januar 2022 in Kraft.
Aktuelle Meldung