Aktuelle Meldung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

Die Dritte Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 30. Juli 2021 wird durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Nach Artikel 2 tritt die Verordnung am 31. Juli 2021 in Kraft. 

Zur Verordnung auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg