Die Dritte Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 30. Juli 2021 wird durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Nach Artikel 2 tritt die Verordnung am 31. Juli 2021 in Kraft.
Zur Verordnung auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg