Aktuelle Meldung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

Die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen  (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 7. Januar 2022 wird durch öffentliche Verkündung des Kultusministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Paragraf 15 tritt sie am 10. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung Schule vom 26. September 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. November 2021, außer Kraft.

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