Pressemitteilung

Vierstreifiger Ausbau der B 10 zwischen Eutingen (Stadtkreis Pforzheim) und Niefern (Enzkreis)

Öffentliche Auslegung der Verkehrsuntersuchung: Untersuchung bereits jetzt über das Internet einsehbar

 

Luftbild der geplanten Strecke (B 10 zwischen Eutingen und Anschluss A 8 Ost)

Am 25. Juni 2021 hat die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe das Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Eutingen und Niefern eingeleitet. Nachdem die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 12. Juli bis einschließlich 11. August 2021 bei der Stadt Pforzheim sowie der Gemeinde Niefern-Öschelbronn begonnen hat, hat die Planfeststellungsbehörde festgestellt, dass die Verkehrsuntersuchung für das Vorhaben nicht in den offengelegten Planunterlagen enthalten ist.

Da die Verkehrsuntersuchung Bestandteil der Planunterlagen ist und öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden muss, wird diese im Laufe des weiteren Planfeststellungsverfahrens in einer zweiten Auslegung bei der Stadt Pforzheim und der Gemeinde Niefern-Öschelbronn ausgelegt werden. Diese zweite Auslegung wird erfolgen, wenn die im Rahmen der aktuell laufenden Auslegung eingehenden Rückmeldungen vorliegen. So können sich daraus gegebenenfalls ergebende Planänderungen und -ergänzungen gemeinsam mit der Verkehrsuntersuchung ausgelegt werden und Verfahrensverzögerungen durch separate Auslegungen vermieden werden. Diese zweite Auslegung wird zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Öffentlichkeit wird die Möglichkeit erhalten, sich zu der Verkehrsuntersuchung sowie zu gegebenenfalls vorgenommenen Planänderungen und -ergänzungen zu äußern.

Die Verkehrsuntersuchung ist bereits jetzt auf der Internetseite des Regierungspräsidiums www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17- Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Straßen / B 10, Ausbau zwischen Eutingen und Niefern“ abrufbar. In rechtlicher Hinsicht wird allerdings die Unterlage maßgeblich sein, die im Rahmen der zweiten Auslegung bei der Stadtverwaltung Pforzheim und der Gemeinde Niefern-Öschelbronn ausgelegt werden wird.

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