Pressemitteilung

Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe-Grötzingen und Bretten (Abschnitt B)

Planfeststellungsbehörde führt Scoping-Verfahren durch

Schienenstränge im Bau

Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) plant im Auftrag des Landkreises Karlsruhe den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn im Abschnitt zwischen Karlsruhe und Bretten mit drei Bauabschnitten (A bis C). Grund für den Ausbau sind Überlegungen, auf der Strecke zwischen Grötzingen und Heilbronn einen vierten Zug pro Stunde anzubieten. Dadurch soll die Bedienungsqualität verbessert werden.

Abschnitt B der eingleisigen, elektrifizierten Bestandsstrecke beginnt auf der Gemarkung Walzbachtal nach dem Haltepunkt Wössingen-Ost etwa auf Höhe des Zementwerks Opterra Wössingen und endet auf der Gemarkung Bretten-Rinklingen kurz vor Beginn des Ortsteils Rinklingen. Im Zuge des Ausbaus soll auch der momentan eingleisige Haltepunkt Dürrenbüchig unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit entsprechend ausgebaut werden. Der Abschnitt soll auf einer Länge von insgesamt etwa 4,5 Kilometern ausgebaut werden.

Für den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts B wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt.

Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt. Sofern es nach Erhalt der Stellungnahmen noch klärungsbedürftige Punkte gibt, kann hierfür ein gesonderter Scoping-Termin anberaumt werden.

Neben den betroffenen Fachbehörden, Naturschutzorganisationen und sonstigen Vereinigungen, ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können ab sofort bis zum 18. Dezember 2023 schriftlich oder per E-Mail an die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet werden:

Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 17 Planfeststellungsbehörde
76247 Karlsruhe
poststelle@rpk.bwl.de

Weitere Informationen und die Unterlagen zum Scoping-Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.