Pressemitteilung
Abteilung 9 Landesversorgungsamt und Gesundheit
Unsere Aufgaben im Überblick
- Referat 91Recht und Verwaltung
- Referat 92Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
- Referat 93Ärztlicher Dienst für Versorgung und Teilhabe
- Referat 94Ärztliche und Pharmazeutische Angelegenheiten, Medizinprodukte
- Referat 95.1Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
- Referat 95.2Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
- Referat 96Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst
Die Abteilung 9 „Landesversorgungsamt und Gesundheit“ des Regierungspräsidiums Stuttgart ist in weiten Teilen im Sinne einer Vor-Ort-Zuständigkeit für ganz Baden-Württemberg zuständig. Aufgabe des Landesversorgungsamts ist es, neben den Versorgungsämtern der Stadt- und Landkreise die Feststellungen über die konkrete Art und den jeweiligen Grad der Behinderung in jedem Einzelfall zu treffen.
Das Aufgabenspektrum der Abteilung 9 umfasst Fragestellungen vor allem zum Sozialen Entschädigungsrecht sowie zur Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX-Schwerbehindertenrecht). Sie nimmt diese Aufgaben landesweit als Steuerungs- und Bündelungsinstanz für den nachgeordneten Bereich wahr. Hierzu gehören auch die Entwicklung, Programmierung und Pflege der DV-Fachanwendungen. Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) umfasst Leistungen für Kriegsopfer, Gewaltopfer, geschädigte von Schutzimpfungen, Zivildienstgeschädigte sowie für deren Hinterbliebene und Angehörige.
An die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft knüpfen eine Reihe von beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Nachteilsausgleichen an, wie etwa im Renten- und Krankenversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, beim Wohngeld oder auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Auch die gegen Bescheide aus dem SER und SGB IX betriebenen Rechtsmittelverfahren werden von den Mitarbeitenden der Abteilung 9 bearbeitet.
Der versorgungsärztliche Dienst erstellt hierzu Gutachten, befasst sich mit Grundsatzfragen und sichert eine einheitliche versorgungsmedizinische Beurteilung in der Versorgungsverwaltung unter Berücksichtigung der bundesweit geltenden Versorgungsmedizinverordnung. Das Referat Recht und Verwaltung bearbeitet außerdem in landesweiter Zuständigkeit Kostenerstattungen für (in Baden – Württemberg) eingereiste unbegleitete minderjährige Ausländer, Kostenerstattungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie Beitragserstattungen für in Werkstätten und Inklusionsbetrieben beschäftigte behinderte Menschen. Der Aufgabenbereich des Referates für ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten umfasst die Mitwirkung beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Zur Abteilung gehören neben dem Landesprüfungsamt auch die Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe sowie der Bereich Arbeitsmedizin. Auch die Aufsichts- und Prüfbehörde über die Gesundheitsschulen im Regierungsbezirk Stuttgart ist Teil der Abteilung.
Abteilungsleitung
Dr. Claudia Stöckle
Abteilungspräsidentin
0711 904-11000
claudia.stoeckle@rps.bwl.de
Stellvertretung
Dr. Andrea Dreisigacker
Abteilungsdirektorin
0711 904-11020
andrea.dreisigacker@rps.bwl.de