Pressemitteilung

Ausbau Leimbach-Oberlauf Maßnahme 3.3

Vorbereitende Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Leimbach in Wiesloch: Baumfällungen ab November 2022

Auf dem Bild sieht man den monotonen und von seitlichen Dammstrukturen eingeengten Leimbach. Die Ufer und Dammbereiche sind mit Gras bewachsen. Auf beiden Seiten sieht man im Anschluss Bäume und Sträucher. Auf der rechten Seite erkennt man im Hintergrund eine Straße mit Straßenschild. In der Ferne sieht man eine Brücke, einen Turm sowie einen Kran.

Bereich Brücke in den Weinäckern - Blick gegen Fließrichtung

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe wird ab dem kommenden Jahr den Hochwasserschutz am Leimbach in Wiesloch ausbauen. Zur Vorbereitung des Bauvorhabens wird zurzeit das Baufeld freigemacht. Seit September hat die Stadt Wiesloch mit der Räumung der Kleingartenanlagen und mit Baumfällungen begonnen. Nach Abschluss dieser Arbeiten durch die Stadt Wiesloch wird das Regierungspräsidium Karlsruhe selbst ab November weitere Baumfällungen vornehmen.

Mit dem im kommenden Jahr beginnenden Ausbau des 1,4 Kilometer langen Teilabschnitts des Leimbachs wird ein 100-jährlicher Hochwasserschutz am Leimbach für die Stadt Wiesloch zwischen der Mündung des Waldangelbachs und der Brücke „In den Weinäckern“ hergestellt. Die Hochwasserschutzdämme werden saniert und in einigen Bereichen durch Hochwasserschutzmauern ergänzt. Nördlich der Walldorfer Straße wird der Damm rückverlegt. Dem Leimbach wird hier mehr Raum zur Entwicklung eines naturnahen Gewässers und zur weiteren ökologischen Aufwertung des Leimbachs und seines direkten Vorlandes gegeben. Ebenfalls wird die Durchwanderbarkeit für Fische und andere Kleinstlebewesen durch eine Umgestaltung des Pegels und der Anlage einer Sohlgleite wiederhergestellt sowie die Gewässerstruktur im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgewertet. Durch den Ausbau soll außerdem die Unterhaltung des Leimbachs und der Hochwasserschutzdämme wesentlich erleichtert und der Leimbach im Stadtbild für die Bevölkerung insgesamt wieder attraktiver und erlebbarer werden. Hierfür wird in einigen Bereichen die Zugänglichkeit zum Gewässer hergestellt.

Zur Vorbereitung der Maßnahme muss das Baufeld freigemacht werden. Dazu müssen auch Bäume gefällt werden. Die Fällungen werden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Maßgeblich ist die DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern, die für Bäume einen Mindestabstand von 10 Metern (Pappeln 30 Meter) vom Dammfuß vorschreibt.

Bei der Umsetzung der Maßnahme hat der Natur- und Artenschutz einen hohen Stellenwert. Der Eingriff soll möglichst schonend erfolgen. Dazu wurde der Zeitplan für die Umsetzung mit den Anforderungen der vor Ort vorkommenden Tierarten abgestimmt:

Im Rahmen der Bestandserhebungen in 2014 wurden Vorkommen von Zauneidechsen vor allem im Bereich der B 3 - Brücke und westlich davon im Bereich des Hebewerks festgestellt. Aufgrund des prioritären Schutzstatus der Zauneidechsen wurde mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt, dass in diesem Bereich durch die Stadt Wiesloch Baumfällungen vor Oktober durchgeführt werden dürfen. Dadurch ist sichergestellt, dass sich die Zauneidechsen noch nicht im Winterschlaf befinden und „fliehen“ können. Die betroffenen Bäume wurden zuvor durch eine umweltbaubegleitende, qualifizierte Fachkraft begutachtet, sodass Beeinträchtigungen der Vögel ausgeschlossen werden konnten. Die Gehölzarbeiten müssen aufgrund der Vogelbrutzeiten grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein.

Hintergrund:

Das Vorhaben steht im Kontext weiterer Maßnahmen am Leimbach und Hardtbach, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplant und zum Teil bereits umgesetzt wurden. Ziel der Leimbach-Hardtbach-Projekte ist es, den Hochwasserschutz am Leimbach zwischen Wiesloch und Oftersheim erheblich zu verbessern und gleichbedeutend die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) deutlich aufzuwerten. Die Projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern, den betroffenen Kommunen und kommunalen Zweckverbänden geplant. Am Leimbach-Oberlauf wurde zuletzt die Maßnahme 3.2 im Bereich der Brücke „In den Weinäckern“ bis „Adelsförsterpfad“ (ehemalige Hubbrücke) im Jahr 2016 umgesetzt. Nun folgt der östlich daran angrenzende Abschnitt (Maßnahme 3.3). Die Maßnahme 3.1 nördlich von Maßnahme 3.2 bis zum Hochwasserrückhaltebecken Nußloch befindet sich derzeit noch im Planfeststellungsverfahren.

Weitere Informationen zum Projekt „Ausbau Leimbach-Oberlauf“ sind auf der Projektseite zu finden. Informationen zum aktuell planfestgestellten Vorhaben finden sich bei der Maßnahme 3 unter dem Abschnitt zur Maßnahme 3.3. Hier sind auch „Häufig gestellte Fragen“ eingestellt.