Bereits zum 17. Mal wird der renommierte Hanna-Nagel-Preis ausgeschrieben, eine besondere Auszeichnung für Künstlerinnen ab 40 Jahren aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe. Dieser mit 5000 Euro dotierte Preis hebt die künstlerische Leistung erfahrener Frauen in der Kunst hervor und würdigt deren bedeutendes Schaffen. Eine Bewerbung ist ab sofort bis zum 14. Februar 2025 möglich.
Eine Neuerung in diesem Jahr ist die Einbeziehung der Medienkunst in den Wettbewerb, neben den klassischen Kategorien Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Diese Erweiterung betont die bedeutende Rolle der Stadt Karlsruhe als „UNESCO Creative City of Media Arts“ und ihre lange Tradition im Bereich der Medienkunst, die seit der Gründung des Zentrums für Kunst und Medien (ZKM) in 1989 fest verankert ist.
Bedeutung und Geschichte des Preises
Der 1998 von fünf Präsidentinnen aus Karlsruhe ins Leben gerufene Hanna-Nagel-Preis fördert das Schaffen erfahrener Künstlerinnen und setzt ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung weiblicher Kunst. Der Preis erinnert an die Karlsruher Künstlerin Hanna Nagel (1907–1975), eine Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die mit ihren gesellschaftskritischen Werken bekannt wurde. Durch den Preis wird ihr Vermächtnis gewürdigt, während gleichzeitig die Sichtbarkeit und Relevanz von Künstlerinnen in der Kunstwelt gestärkt wird.
Preis und Ausstellung
Die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises 2025 erhält nicht nur einen Geldpreis in Höhe von 5.000 Euro, der von den 14 Stifterinnen zur Verfügung gestellt wird, sondern auch die Möglichkeit, ihre Arbeiten in einer Einzelausstellung im Herbst 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe zu präsentieren. Zudem wird das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Werk der Preisträgerin ankaufen.
Die feierliche Preisverleihung und Ausstellungseröffnung wird ebenfalls in der Städtischen Galerie stattfinden. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogs geplant, um das Werk der Preisträgerin auch überregional zugänglich zu machen.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen ab 40 Jahren, die im Regierungsbezirk Karlsruhe leben und arbeiten.
Zulässige Kunstgattungen: Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Medienkunst.
Die Bewerbung muss eine Biografie sowie Abbildungen von bis zu 10 Werken umfassen.
Einreichung und Frist
Bewerbungen werden ausschließlich digital über das Online-Formular entgegen genommen. Einsendeschluss ist Freitag, der 14. Februar 2025.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen sind hier zu finden.
Die Stifterinnen
14 Stifterinnen ermöglichen in 2025 den Preis:
- Margareta Barth, Präsidentin a.D. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
- Eva Bell, ehemalige Präsidentin der Landesanstalt für Umweltmessungen Baden-Württemberg
- Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Caren Denner, Polizeipräsidentin des Polizeipräsidiums Karlsruhe
- Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin
- Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a.D.
- Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a.D.
- Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D.
- Andrea Heck, Präsidentin a.D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
- Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a.D.
- Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs
- Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Karlsruhe
- Dr. Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs Baden-Württemberg
- Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin a.D. des Verwaltungsgerichts Karlsruhe