Pressemitteilung

Erweiterung des Regenüberlaufbeckens auf der Kläranlage Ubstadt-Weiher mit Landesförderung in Höhe von 1.374.500 Euro

Nachklärbecken

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat heute (23. August 2021) einen Landeszuschuss in Höhe von 1.374.500 Euro für die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) auf der Kläranlage in Ubstadt-Weiher erhalten. „Die Erweiterung des Beckens um ein Volumen von 2.200 Kubikmeter ist eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung der stofflichen Belastung des Kraichbachs“, teilt Umweltministerin Thekla Walker in Stuttgart mit.

Abwassereinleitungen sind mit stofflichen Belastungen der Gewässer verbunden. Die Einleitung der Kläranlage Ubstadt-Weiher und des Regenüberlaufbeckens liegen im Wasserkörper 35-05, der sich nach den Bewertungen des Bewirtschaftungsplans für den baden-württembergischen Anteil der Flussgebietseinheit Rhein (Entwurf Dezember 2020) nicht in einem guten Zustand befindet. Um dies zu verbessern wurde ein „Handlungskonzept Abwasser“ entwickelt, dass Verbesserungen bei kommunalen Kläranlagen und Regenwassereinleitungen beinhaltet. So liegt das Regenüberlaufbecken in der Phosphat(P)-Kulisse „Urbane Flächen“, innerhalb welcher den Phosphateinträgen aus der Regenwasserbehandlung eine besondere Bedeutung für die Gewässerqualität zukommen. Hinzu kommen Defizite bei der organische Belastung des Kraichbachs. Über eine Schmutzfrachtberechnung für das Einzugsgebiet der Kläranlage wurden alle Anlagen zur Mischwasserbehandlung überprüft und Defizite und Verbesserungspotential dokumentiert. „Hier gilt es die maßgebenden Einträge und Anlagen zu identifizieren und Verbesserungen zur Reduzierung der Phosphateinträge aus dem Abwassersystem weiter anzugehen“, erläutert die Ministerin. Mit der Erweiterung des Regenüberlaufbeckens auf der Kläranlage wird somit ein erster wichtiger Baustein zu Reduzierung der stofflichen Einträge im Einzugsgebiet der Kläranlage umgesetzt.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder ergänzt: „Die Gemeinde Ubstadt-Weiher setzt mit der Erweiterung des Beckenvolumens eine wichtige Maßnahme zum Gewässerschutz um. Hiervon werden der Kraichbach, aber auch Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen profitieren.“

Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme betragen rund 2,05 Millionen Euro, das Land Baden-Württemberg gewährt mit 1.374.500 Euro einen Zuschuss von rund 67 Prozent.

Hintergrundinformationen

Abwassereinträge und Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Belastung vieler Gewässer mit Phosphat durch Abwassereinleitungen hat für die Zielverfehlungen insbesondere bei den biologischen Qualitätskomponenten Makrophyten und Phytobenthos (MuP) und Phytoplankton (PP) der WRRL entscheidenden Einfluss. In einzelnen Wasserkörpern, so zum Beispiel im Wasserkörper 35-05, ergibt sich auch ein Handlungsbedarf aufgrund der saprobiellen Belastung. Hierfür ist eine Zielverfehlung bei der Qualitätskomponente Makrozoobenthos (hier: Saprobienindex) maßgeblich, die ein Indikator für die organische Belastung in den Gewässern darstellt.

Als Punktquellen kommen in der Hauptsache Anlagen der kommunalen Abwasserbeseitigung (Kläranlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen) in Betracht. Allgemein werden die trophischen Defizite durch ergänzende abwassertechnische Maßnahmen wie Betriebsverbesserungen und weitergehende Behandlung bei Kläranlagen angegangen. Im Bereich der Regenwasserbehandlung werden vor Festlegung konkreter Maßnahmen Konzeptionen zur Identifizierung der relevanten Einleitungen durchgeführt. Diese beinhalten in der Regel die Messung, Dokumentation und Einordnung des Entlastungsverhaltens an den bestehenden Regenwasseranlagen im Mischsystem. Hierzu wurde das „Handlungskonzept Abwasser“ konzipiert. Mit diesem stufenweisen Vorgehen sollen Maßnahmen möglichst effektiv, kosteneffizient und verursacherorientiert angegangen werden.

Regenwasseranlagen – P-Kulisse „Urbane Flächen“

Die Ergebnisse des Stoffeintragsmodells METRIS-BW haben ergeben, dass in einigen Wasserkörpern auch der Eintrag aus urbanen Flächen ein maßgeblicher Eintragspfad ist. Der Eintragspfad „Urbane Flächen“ bildet die Regenwassereinleitungen aus dem Siedlungsgebieten sowohl aus dem Misch- wie auch aus dem Trennsystem und der Straßenentwässerung ab. Daraus ergibt sich die P-Kulisse „Urbane Flächen“, die nach folgenden Kriterien gebildet wurde: Betrachtung nur des Wasserkörpers (ohne Berücksichtigung des obenliegenden Wasserkörpers) und der Pfad „Urbane Flächen“ nimmt 50 Prozent und mehr der o-PO4-P-Konzentration des jeweiligen Wertes gemäß den Anforderungen an den guten ökologischen Zustand beziehungsweise das gute ökologische Potenzial gemäß OGewV 2016 Anlage 7 im Wasserkörper in Anspruch.

Der Kraichbach fließt durch zwei Wasserkörper (35-05 und 35-06), die beide in der P-Kulisse „Urbane Flächen“ liegen. Insbesondere hier ist es zum Erreichen des guten ökologischen Zustandes nach WRRL wichtig, nicht nur festgestellte Defizite bei der Regenwasserbehandlung zu beseitigen, sondern diese weiter auszubauen und zu optimieren. Die Reduzierung der Phosphateinträge in das Gewässersystem stellt eine zentrale Aufgabe des Gewässerschutzes im Bereich des Kraichbachs und auch in vielen anderen Wasserkörpern in Baden-Württemberg dar (s. Grafik im Anhang).

Die Entwürfe zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm werden aktuell fortgeschrieben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Veröffentlichung der aktualisierten Planungen erfolgt spätestens zum 22. Dezember 2021. Die Dokumente aus der Öffentlichkeitsbeteiligung finden sich unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser-und-boden/blaues-gut/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/dritter-bewirtschaftungszyklus/oeffentlichkeitsbeteiligung/.

Anhang
Grafik: Landesweite Maßnahmenkulisse im Bereich Abwasserbehandlung - P-Kulisse 'Kläranlagen' und 'Urbane Flächen'; Copyright: LUBW/LGL BW/RIPS (Quelle: Entwurf des Maßnahmenprogramms zum Bewirtschaftungsplan Aktualisierung 2021 für den baden-württembergischen Anteil der Flussgebietseinheit Rhein, Stand: Dezember 2020, S. 40) (pdf, 100 KB)