Pressemitteilung

L 355: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb a.N. und Obertalheim

Vollsperrung der L 355 zwischen Kreisverkehrsplatz „Ziegelhof“ und Liststraße ab 27. Februar 2023

 

 

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden seit Mai 2022 Arbeiten zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb am Neckar und dem Stadtteil Talheim statt. Im Zuge der Maßnahme wird der aktuelle Bahnübergang durch eine Straßenbrücke über die Bahngleise ersetzt. Dadurch wird die Verkehrssicherheit im Bereich des Bahnübergangs verbessert. Darüber hinaus werden die Straßenentwässerung grundlegend erneuert sowie Wege und Anschlüsse über eine Länge von zwei Kilometern vom Kreisverkehrsplatz „Ziegelhof“ bis zur Industriestraße neu hergestellt. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme die Fahrbahn vom südlichen Bauende der zukünftigen Bahnüberführung bis zur Industriestraße im Industriegebiet Heiligenfeld saniert. Nach aktuellem Stand wird die Gesamtmaßnahme voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen werden.

Die Arbeiten für das neue Brückenwiderlager und für den Brückenüberbau sind nun weitestgehend abschlossen (Pressemitteilung vom 4. November 2022), sodass ab Montag, 27. Februar 2023, mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann. Dazu muss die L 355 zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Ziegelhof“ und der Liststraße bis zum Ende der Gesamtmaßnahme voll gesperrt werden.

Zunächst werden Entwässerungs- und Erdarbeiten durchgeführt. Dabei wird die Höhenlage der neuen Straßentrasse mit circa 80.000 Kubikmetern Erdmaterial angepasst und die bereits hergestellte Bahnbrücke in die Straße integriert. Die nicht mehr benötigte, bestehende Trasse der L 355 wird zurückgebaut und renaturiert.

Bei den abschließenden Asphaltarbeiten wird der Knotenpunkt Liststraße im Industriegebiet Heiligenfeld umgebaut. Dazu muss zu einem späteren Zeitpunkt die L 355 zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Ziegelhof“ und dem Abzweig B 28 voll gesperrt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird vor Beginn dieser Arbeiten über die damit verbundenen Einschränkungen erneut informieren.

Umleitung

Die Umleitung für die Sperrung zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Ziegelhof“ und der Liststraße ist ausgeschildert und führt in beiden Fahrtrichtungen über die B 28, den Kreisverkehr Kegelhof und weiter über die K 4706, Altheim.

Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde vor Beginn der Maßnahme mit der Verkehrspolizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Grundlage sind die vorgeschriebenen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften sowohl für die Arbeitenden vor Ort als auch für die Verkehrsteilnehmenden im Straßen- und Baubereich.

Da es sich um eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt, werden die Kosten für die Kreuzung auf das Land, die DB Netz AG und den Bund aufgeteilt. Weitere Arbeiten an der Landesstraße, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Beseitigung des Bahnüberganges stehen, gehen zu Lasten des Landes. Somit werden jeweils 700.000 Euro von der DB Netz AG und vom Bund getragen. Der Anteil des Landes Baden-Württemberg an der Gesamtmaßnahme beträgt rund 2,2 Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

Weitere Informationen zum Projekt

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW-App zu finden.