Pressemitteilung

L 355: Bahnübergangsbeseitigung zwischen Horb am Neckar und Horb-Talheim

Vollsperrung der L 355 von Mittwoch, 9. November bis Samstag, 12. November 2022

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden seit Mai 2022 Arbeiten zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb am Neckar und dem Stadtteil Talheim statt. Im Zuge der Maßnahme wird der aktuelle Bahnübergang durch eine Straßenbrücke über die Bahngleise ersetzt. Dadurch wird die Verkehrssicherheit im Bereich des Bahnübergangs verbessert. Darüber hinaus wird die Straßenentwässerung grundlegend erneuert sowie Wege und Anschlüsse über eine Länge von zwei Kilometern vom Kreisverkehrsplatz „Ziegelhof“ bis Industriestraße neu hergestellt. Zusätzlich erfolgt im Rahmen dieser Maßnahme eine Fahrbahnsanierung vom südlichen Bauende der zukünftigen Bahnüberführung bis zur Industriestraße im Industriegebiet Heiligenfeld. Nach aktueller Planung werden die Arbeiten voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen werden. Die Arbeiten liegen im Zeitplan.

Die Arbeiten zum Bau der neuen Brückenwiderlager sind weitestgehend abgeschlossen, sodass im nächsten Schritt die Errichtung des Überbaus erfolgen kann. Dieser besteht aus Betonfertigteilen, die auf die neu errichteten Widerlager eingehoben werden.

Für den Einhub wird die L 355 im Bereich Talheim Kreisverkehr und Abzweig der B 28 am Mittwoch, 9. November 2022, ab etwa 18 Uhr, bis voraussichtlich Samstag, 12. November 2022, bis etwa 12 Uhr, voll gesperrt. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag werden Stahlbetonbrückenteile mittels Schwertransport auf der Baustelle angeliefert. In den darauffolgenden Nachtsperrpausen der Deutschen Bahn werden diese dann über den Gleisen eingebaut werden.

Umleitung:

Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde vor Beginn der Maßnahme mit der Verkehrspolizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

Die Umleitung ist ausgeschildert und führt in beiden Fahrtrichtungen über die B 28, den Kreisverkehr Kegelhof und weiter über die K 4706, Altheim.

Da es sich um eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt, ergibt sich eine Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten auf das Land, die DB Netz AG und den Bund. Weitere Arbeiten an der Landesstraße, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Beseitigung des Bahnüberganges stehen, gehen zu Lasten des Landes. Somit werden jeweils 700.000 Euro von der DB Netz AG und vom Bund getragen. Der Anteil des Landes Baden-Württemberg an der Gesamtmaßnahme beträgt rund 2,2 Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

Weitere Informationen zum Projekt

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW-App zu finden.