Pressemitteilung

L 78b: Querspange südlich Rastatt zwischen B 3 und L 75

Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie lässt keine Aussage über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Projektes zu

 

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant den Bau einer Querspange zwischen der B 3 und der L 75 südlich von Rastatt. Ziel der Querspange in Rastatt ist eine wesentliche verkehrliche Entlastung der Wohngebiete „Münchfeld“ und „Münchfeld-Siedlung“. Die Badener Straße, als Fortführung der B 3 durch den Rastatter Stadtteil Münchfeld, ist die zentrale Verbindungsachse zwischen dem Autobahnanschluss der Bundesautobahn 5 und der L 75 im Westen. Die Badener Straße als Ortsdurchfahrt wird innerhalb der Wohngebiete, insbesondere durch den PKW- und LKW-Verkehr, der das westlich gelegene Automobilwerk anfährt, stark frequentiert.

Im September 2022 hatte das Verkehrsministerium die weitere Planung genehmigt, sodass die Vorplanungsphase einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) abgeschlossen werden konnte. Die Planung befindet sich seitdem in der Entwurfsplanung. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden insbesondere Fragen aus der UVS abgearbeitet (Pressemitteilung vom 14. Oktober 2022).

Vorgehen bei Beeinträchtigung des FFH-Gebietes

Gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde im Rahmen der UVS auch eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese führte zu dem Ergebnis, dass bei allen in der Vorplanung erarbeiteten Varianten eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nicht ausgeschlossen werden kann. Dieses Ergebnis bedeutet aber nicht, dass das Projekt nicht realisiert werden kann. Vielmehr wird nun im Zuge der Entwurfsplanung für die Vorzugsvariante eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Hierbei wird geprüft, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes im Hinblick auf die festgelegten Erhaltungsziele und damit zu einer Überschreitung der sogenannten Erheblichkeitsschwelle kommen könnte. In diesem Fall müsste geprüft werden, ob die Variante im Rahmen einer FFH-Ausnahmeprüfung nach § 34 BNatSchG realisierbar wäre.

Somit kann auf Grund des vorliegenden Ergebnisses aus der UVS noch keine Aussage über die Zulässigkeit, beziehungsweise Unzulässigkeit des Projektes getroffen werden. Die Straßenbauverwaltung ist jedoch zuversichtlich, dass die Voraussetzungen für die Realisierung des Projektes geschaffen werden können.

Weitere Informationen zum Projekt

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW-App.