Pressemitteilung

L 78b: Querspange südlich Rastatt zwischen B 3 und L 75

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg genehmigt weitere Planung

Jetzige Führung der B3 (Blickrichtung Süden); im Hintergrund fährt ein kleines weißes Auto; im Bereich dieses Fahrzeugs beginnt künftig der Straßenneubau; im Vordergrund ein Vorfahrtsschild, dahinter ein gelbes Verkehrsschild, das die Fahrtrichtung Autobahn sowie den Abzweig Richtung Sandweier zeigt. Auto; im Vordergrund ein Vorfahrtsschild, dahinter ein gelbes Verkehrsschild, dahinter ein gelbes Verkehrsschild, das die Fahrtrichtung Autobahn zeigt.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant den Bau einer Querspange zwischen der B 3 und der L 75 südlich von Rastatt. Ziel der Querspange in Rastatt ist eine wesentliche verkehrliche Entlastung der Wohngebiete „Münchfeld und „Münchfeld-Siedlung“. Die Badener Straße, als Fortführung der B 3 durch den Rastatter Stadtteil Münchfeld, ist die zentrale Verbindungsachse zwischen dem Autobahnanschluss der Bundesautobahn 5 und der L 75 im Westen. Die Badener Straße als Ortsdurchfahrt wird innerhalb der Wohngebiete, insbesondere durch den PKW- und LKW-Verkehr, der das westlich gelegene Automobilwerk anfährt, stark frequentiert.

Im Rahmen des Scoping-Termins im Oktober 2018 wurden im Zuge der Vorplanung mehrere Varianten vorgestellt, die durch weitere Varianten aus diesem Termin ergänzt wurden. Insgesamt wurden sieben Varianten erarbeitet. Diese wurden in Bezug auf die verschiedenen Aspekte wie Umweltverträglichkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, verkehrlicher Wirksamkeit und entwurfstechnischer Beurteilung fachtechnisch bewertet. Die vorläufigen Ergebnisse lagen im Dezember 2021 vor, sodass die Prüf- und Abstimmungsphase mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) begonnen werden konnte. Aufgrund der äußerst sensiblen umweltfachlichen Randbedingungen wurden weitere Erhebungen und Auswertungen durchgeführt.

Im September 2022 hat das VM nun die weitere Planung genehmigt, sodass die Vorplanungsphase abgeschlossen werden konnte und das Regierungspräsidium Karlsruhe nun in die Entwurfsplanung gehen kann.

Vorzugsvariante

Im Ergebnis ist die möglichst weit vom Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ und dem Naturschutzgebiet „Sandheiden und Dünen bei Sandweier und Iffezheim“ entfernte Variante als Vorzugsvariante durch das VM bestätigt worden. Hierfür sind einzelne Gebäude (Badener Straße 70a und 70b) rückzubauen, da an dieser Stelle zukünftig die Straße verlaufen wird. Des Weiteren wird die Bahnlinie „Wintersdorfer Strecke“ durch die neue Straße überquert, der Bahnübergang kann damit entfallen. Die Möglichkeit einer Elektrifizierung der Bahnlinie wird hierbei berücksichtigt.

Weitere Vorgehensweise

Auf Basis der abgeschlossenen Vorplanung wird nun mit der Entwurfsplanung begonnen. Hierfür ist das nachgeordnete Wegenetz, insbesondere im Hinblick auf die sensiblen Naturschutzräume neu zu bestimmen, sowie Rad- und Gehwege unter anderem unter Berücksichtigung des landesweiten RadNETZ zu planen. Auf Basis dieser detaillierteren Planung sind dann weitere Gutachten und Planunterlagen, wie beispielsweise Brücken- und Stützwandplanung, landespflegerische Begleitplanung, Bodengutachten, Bauablaufplanung oder ein Umstufungs- und Widmungskonzept des Straßennetzes zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, die Phase der Entwurfsplanung im ersten Quartal 2024 abzuschließen. Im Anschluss sind dann die Unterlagen für die Planfeststellung vorzubereiten, die weitere Aspekte, wie beispielsweise Belange des Grunderwerbs oder des Wasserrechts und Bodenschutzes berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand könnten die Unterlagen zur Planfeststellung Ende 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Projekt

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW-App zu finden.