Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder traf sich heute, 13. Juli 2023, mit Christiane Staab, MdL und Oberbürgermeister Hans D. Reinwald, Leimen, im Leimener Ortsteil St. Ilgen, um sich über die aktuelle Situation am Leimbach auszutauschen. Frau Felder informierte über den, Ende Juni 2023, erfolgten Einbau eines Hilfspegels sowie über aktuelle und zukünftige Maßnahmen am Leimbach. In der Vergangenheit war es immer wieder zu hohen Pegelständen am Leimbach bei St. Ilgen gekommen, verursacht durch lokale Regen- bzw. Starkregenereignisse.
Regierungspräsidentin Felder verdeutlichte: „Wir wissen um die Herausforderungen am Leimbach und arbeiten intensiv an Lösungen, die Lage vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Dabei sind wir natürlich auch auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen.“
Durch den installierten Hilfspegel können Wasserspiegelschwankungen im Bereich der Regenwassereinleitung bei Nußloch nun besser festgestellt, und so der Zufluss aus dem Leimbach in diesem Bereich automatisiert nahezu auf null gesetzt werden. Hierdurch muss der Gewässerquerschnitt nur noch die Abflüsse aus der kommunalen Regenentwässerung der angrenzenden Kommunen aufnehmen. Bürgerinnen und Bürger können so besser vor Starkregenereignissen geschützt werden. Der Pegel wird aktuell für die Inbetriebnahme vorbereitet.
Regierungspräsidentin Felder informierte außerdem über die derzeitige Vorbereitung für eine beabsichtigte Entnahme von Sedimenten auf einer Länge von 400 Metern. Ebenso war die Hochwasserschutzmaßnahme 4 (M4) des Leimbach-Hardtbach-Projekts Thema beim Ortstermin am Leimbach. Die Maßnahme M 4 zum Ausbau des Leimbach-Unterlaufs befindet sich aktuell im Planfeststellungsverfahren. Aktuell ist noch nicht abschätzbar, wann mit den notwendigen Baumaßnahmen in diesem Bereich begonnen werden kann.
Neben den oben genannten Themen wurde auch über das Problem mit Nutrias und Bisams gesprochen: Die Tiere graben Gänge und Höhlen in Uferböschungen und Dämme und schwächen dadurch diese Strukturen. Der Landesbetrieb Gewässer (LBG) im Regierungspräsidium wird dazu die betroffenen Kommunen Leimen, Nußloch und Sandhausen zu einem gemeinsamen Fachgespräch einladen, um Lösungen zu erarbeiten.
Neuer Hilfspegel am Leimbach bei Leimen-St Ilgen
Mit dem seit längerem umgesetzten Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Nußloch und dem ausgebauten Hardtbach ist es möglich, bei Hochwasser die Abflüsse im Leimbach in diesem Bereich auf einen Kubikmeter pro Sekunde zu drosseln. Außerdem besteht hierdurch die Besonderheit, dass der Zulauf am HRB Nußloch in den Leimbach nahezu auf null gesetzt werden kann, wie auch am 26. August 2022 bei einem Starkregenereignis geschehen. Hierbei wurde der von Walldorf kommende Abfluss im Hardtbach weitergeleitet. So war es möglich, dass die unterhalb des Wehrs angrenzenden Kommunen ihr Regenwasser aus dem Starkregenereignis in den Leimbach leiten konnten. Sobald der Hilfspegel eingerichtet und funktionsfähig ist, können Wasserspiegelschwankungen, zum Beispiel durch die Regenwassereinleitungen im Bereich Nußloch, automatisch erfasst werden. Die Daten werden in Echtzeit an die Steuerung des Zulaufschützes geliefert, so dass dieses sich bei vorher festgelegten Wasserspiegeländerungen automatisiert verschließt und öffnet. Der LGB wird in seiner Zuständigkeit das Bauwerk auch weiterhin überwachen und prüfen.
Sedimententnahme im Leimbach
Für die Sedimententnahme im Leimbach im Bereich der Eisenbahnbrücke wurden die fachlichen Kriterien inzwischen mit Hilfe einer aufwändigen Machbarkeitsstudie herausgearbeitet. Im Rahmen der Studie wurde überprüft, welche Auswirkungen eine Sedimententnahme auf die Stabilität der Dämme hat. Voraussetzung für die Sedimententnahme im Rahmen der Unterhaltung sind die Zustimmungen verschiedener Behörden, wie der Unteren Wasserbehörde mit deren Fachbereichen Altlasten und Bodenschutz, der Fischereibehörde sowie dem Abwasserverband. Sobald die Zustimmungen vorliegen, erfolgt zeitnah die Ausschreibung und Auftragsvergabe.
Leimbach-Hardtbach-Projekte: Maßnahme 4 – Ausbau Leimbach-Unterlauf
Das Projekt „Ausbau Leimbach-Unterlauf“ ist ein Teilprojekt der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach-Hardtbach mit fünf Einzelmaßnahmen (M 1 – M 5). Ziel ist es, den Hochwasserschutz am Leimbach zwischen den Ortslagen Wiesloch und Oftersheim zu optimieren und die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie deutlich aufzuwerten. Mit fünf Teilmaßnahmen werden, je nach räumlicher Lage und Situation, auch weitere Ziele ermöglicht, wie zum Beispiel die verbesserte Erlebbarkeit des Gewässers für Bürgerinnen und Bürger sowie die Erleichterung der Gewässerpflege und der Mahd der Dämme durch den LBG. Die Maßnahmen werden jeweils in einem Planfeststellungsverfahren vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bearbeitet und anschließend durch den LBG umgesetzt werden. Neben dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss ist die Umsetzung auch von den Personal- und Finanzressourcen des Landes abhängig. Die Maßnahme M 4 befindet sich derzeit im Verfahren, insofern ist aktuell nicht absehbar, wann die Maßnahme baulich umgesetzt werden kann.
Nutrias und Bisame am Leimbach
Nutrias und Bisame, die aus Amerika stammen und somit in Europa als invasive Tierarten als sogenanntes Neozoen gelten, leben an Fließgewässern und graben Gänge und Höhlen in Dämme sowie Uferböschungen. Dadurch können sie diese Strukturen schwächen und beschädigen. Zur Schadensminderung werden deshalb entlang von Fließgewässern die Nutrias bejagt und die Bisame bekämpft. Da Nutrias unter das Jagdrecht fallen, werden sie von Jagdpächtern bejagt. Bisame können in Baden-Württemberg von ausgebildeten Personen mit Sachkundenachweis mittels Fallen bekämpft werden. Zuständig ist hierfür grundsätzlich der Träger der Unterhaltungslast, hier der LBG. Regierungspräsidentin Felder bittet hierfür die Gemeinde um Umsetzung und Unterstützung. Zur Bejagung der Nutrias in möglicher Kombination mit der Bisambekämpfung entlang des Leimbachs bei Leimen, Nußloch und Sandhausen, plant das Regierungspräsidium daher, zeitnah zu einem interkommunalen Fachgespräch einzuladen.