Pressemitteilung

Radschnellverbindung Karlsruhe – Rastatt

Planfeststellungsbehörde führt Scoping-Verfahren durch

Mehrere Radfahrer auf einem Radweg

Symbolbild Radschnellweg

Zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs in Baden-Württemberg ist zwischen Karlsruhe und Rastatt eine Radschnellverbindung geplant. In einem Umlaufverfahren haben Anfang des Jahres für das Land Baden-Württemberg Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder, für die Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und für die Stadt Rastatt Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch die Vereinbarung zur Planung des Radschnellweges Karlsruhe – Rastatt unterschrieben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rastatt federführend für die Vorplanung bis zur Festlegung des Trassenverlaufs.

Dazu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe nun ein Scoping-Verfahren durchgeführt.

Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur weitest möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Das Scoping-Verfahren wird stattdessen schriftlich durchgeführt.

Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen, ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 11. Juni 2021 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief an Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an poststelle@rpk.bwl.de eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Scoping-Verfahren Radschnellweg Karlsruhe – Rastatt

Radschnellwege in Baden-Württemberg

Radschnellwege sind aufgrund direkter Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten, gerade auch auf längeren Distanzen, besonders attraktiv. Sie haben aufgrund der steigenden Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um die Hauptverkehrsachsen auf Straßen und Schienen zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen. Bei Radschnellwegen wird die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit dadurch erhöht, dass kreuzungsfreie oder bevorrechtigte Führungen die Radfahrerinnen und Radfahrer weniger oft anhalten und warten lassen. Radschnellwege sind deshalb vorrangig an Pendlerachsen vorgesehen.

Merkmale von Radschnellwegen:
  • Mindestens fünf Kilometer Gesamtstrecke
  • Überwiegend vier Meter breit
  • Interkommunale, weitgehend kreuzungsfreie Verbindung
  • Bevorrechtigte Führung der Radfahrenden
  • Bedeutende Verbindung für Alltagsradverkehr: Mindestens 2.000 Radfahrer in 24 Stunden auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke

Weitere Informationen zu Radschnellwegen und zum Radverkehr in Baden-Württemberg sind zu finden unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/radverkehr/radwege/radschnellwege/, https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radschnellverbindungen/radschnellverbindungen-in-bw/.