Pressemitteilung

Rebhuhnschutz Schefflenztal

Nächster Newsletter zum Rebhuhnschutz Schefflenztal erscheint im November 2023

Was gibt es Neues vom Rebhuhnschutzprojekt im Schefflenztal? Darüber informiert die Initiative „Rebhuhnschutz Schefflenztal“ Interessierte mit ihrem regelmäßig erscheinenden Newsletter. Der erste Rebhuhnschutz-Newsletter wurde Ende September 2023 versandt, in den nächsten Tagen wird die Novemberausgabe verschickt werden.

An dem Newsletter Interessierte können sich mit einer E-Mail für den Newsletter anmelden. Alle Ausgaben stehen auch auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe barrierefrei zum Herunterladen zur Verfügung.

Thema des aktuellen November-Newsletters wird unter anderem die Heckenpflege, die während der Herbst- und Wintermonate auch im Projektgebiet wieder ansteht sein. Durch eine Verjüngungskur können überalterte Hecken zukünftig wieder zu einem geeigneten Lebensraum für das Rebhuhn und andere Arten der Feldflur werden. In einem entsprechenden Leitfaden erfahren Interessierte außerdem, worauf bei einer rebhuhnfreundlichen Heckenpflege zu achten ist. Der Leitfaden wird ebenfalls auf der Projektseite abrufbar sein. Auch über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und die dafür passenden Anlaufstellen für Landschaftspflegeverträge informiert der Newsletter. Mit den Landschaftspflegeverträgen sollen überwiegend sogenannte „Buntbrachen“ angelegt werden. Ziel ist es, 2024 mindestens 35 Hektar Buntbrache anzulegen, die durch rund 20 Hektar extensiv genutztes Grünland ergänzt werden.

Der Landschaftserhaltungsverband und das Landratsamt im Neckar-Odenwald-Kreis beraten Interessierte zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen zur Initiative Rebhuhnschutz Schefflenztal

Hintergrund: landwirtschaftliche Förderung

Für eine rebhuhnfreundliche Landwirtschaft können verschiedene Förderinstrumente eingesetzt werden. Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags können landwirtschaftliche Mittel aus dem Programm FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) beantragen. Geeignet für den Feldvogelschutz sind insbesondere die Teile E7 „Anlage von Blüh- Brut und Rückzugsflächen auf Ackerland“ und E8 „Brachbegrünungen mit mehrjährigen Blühmischungen auf Ackerland“.

Im Rebhuhnschutzgebiet kann die Anlage von Ackerbrachen oder die Extensivierung von Ackernutzung darüber hinaus auch mit Mitteln aus der Landschafts-pflegerichtlinie (LPR) finanziert werden. LPR-Verträge bieten den landwirtschaftlichen Betrieben besonders attraktive Fördersätze, diese verlangen aber im Gegenzug die Einhaltung besonderer Auflagen. Über den Einsatz von LPR-Mitteln für den Rebhuhnschutz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen entscheidet die Untere Naturschutzbehörde als vertragsschließende Stelle. So müssen die Schläge zum Beispiel mindestens 20 Meter breit sein und abseits von hohen Gehölzbeständen oder stark genutzten Wegen und Straßen liegen, damit sie eine Schutzfunktion für Feldvögel entfalten können.

Eine besonders bewährte Schutzmaßnahme sind sogenannte Buntbrachen. Hierfür werden Äcker mit gebietsheimischem Saatgut eingesät. Da die Flächen entgegen der sonst üblichen landwirtschaftlichen Praxis über mehrere Jahre nicht umgebrochen werden, bieten sie im gesamten Jahresverlauf ausreichend Nahrung und Deckung und sind im Frühjahr ein sicheres Bruthabitat. Für den Ertragsausfall und die Saatkosten erhält der landwirtschaftliche Betrieb über die Förderung eine angemessene Entschädigung. Eine Bearbeitung von Teilflächen kann nach Abstimmung auch sinnvoll sein. So kann dadurch stellenweise offener Boden oder eine besonders Lücken aufweisende Vegetation geschaffen werden. Dort tummeln sich gerne wärmeliebende Insekten, die von den Rebhühnern schnell aufgestöbert werden können. Außerdem können sich die Rebhühner bei Nässe in den offenen Streifen trocken laufen. Das ist besonders für das Überleben der kälteempfindlichen Küken wichtig. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist hingegen untersagt.

Auch eine extensive Grünlandnutzung kann zum Rebhuhnschutz beitragen, weil das höhere Blütenangebot viele Insekten anlockt. In Altgrasstreifen erhalten Insekten die Möglichkeit zum Überwintern und die Rebhühner finden wiederum Nahrung und Deckung.