Pressemitteilung

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder stellt Stiftungsstatistik 2021 vor: 20 neue Stiftungen

Niveau an Neugründungen setzt sich fort

Menschenkette aus Holzfiguren

„Ich freue mich sehr, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger von den pandemiebedingten Unsicherheiten im letzten Jahr nicht haben beirren lassen. Die 17 neu gegründeten gemeinnützigen Stiftungen zeugen auf beeindruckende Weise von dem starken Willen zur Unterstützung des Gemeinwesens“, sagte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder bei der heutigen (25. Januar 2022) Vorstellung der Stiftungsstatistik in Karlsruhe.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe wurden im vergangenen Jahr 17 gemeinnützige Stiftungen und drei Familienstiftungen anerkannt. Damit ist nach dem Rückgang in den Jahren 2018 und 2019 eine dem Jahr 2020 vergleichbare Zahl an Neugründungen zu verzeichnen (2020: 22; 2019: 14; 2018: 16; 2017: 30; 2016: 20). Das Grundstockvermögen der im Jahr 2021 neu gegründeten Stiftungen betrug insgesamt rund 36 Millionen Euro und erreichte dabei fast das Niveau des Jahres 2017, in welchem allerdings deutlich mehr Stiftungen gegründet wurden (2020: 28 Millionen Euro; 2019: 8 Millionen Euro; 2018: 29 Millionen Euro; 2017: 36,2 Millionen Euro).

Mit einer Stiftung soll ein Anliegen gefördert werden, welches dem Stifter oder der Stifterin besonders am Herzen liegt. So reichen die Stiftungszwecke von Wissenschaft, Kunst und Kultur über Tierschutz und Umweltschutz zu Bildung, Erziehung, und Förderung der Jugend- und Altenhilfe. „Dieses breitgefächerte Spektrum zeigt das vielfältige Engagement in zentralen gesellschaftlichen Feldern“, betonte die Regierungspräsidentin.

Insgesamt unterstehen damit 859 Stiftungen der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Wegen Verlegungen des Stiftungssitzes aus anderen Regierungsbezirken und Bundesländern gab es in 2021 daher einen Zuwachs von insgesamt 23 Stiftungen inklusive Neugründungen. Von diesen 859 Stiftungen sind 798 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, darunter 24 Bürgerstiftungen. Zudem existieren 17 Stiftungen öffentlichen Rechts und 44 kommunale Stiftungen. Spitzenreiter mit 159, beziehungsweise 80 Stiftungen, sind der Stadt- und der Landkreis Karlsruhe. Unter den Landkreisen konnte der Landkreis Karlsruhe den größten Zuwachs mit vier Neugründungen verzeichnen. Bei den Stadtkreisen gab es in der Stadt Heidelberg mit fünf neuen Stiftungen im Jahr 2021 die meisten Neugründungen.

Bei den Bestandsstiftungen erschwert die anhaltende Niedrigzinsphase weiterhin die Arbeit. Dies betrifft insbesondere kleinere Stiftungen mit vergleichsweise geringem Grundstockvermögen. Diesen fällt es nach wie vor schwer, ausreichend Erträge für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu generieren. Unverändert sehen sich gerade diese Stiftungen auch teilweise mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn es um die Gewinnung von Personen geht, die bereit sind – zumeist ehrenamtlich – in den Gremien der Stiftungen mitzuwirken.

Aufgrund der bereits geschilderten Problematiken bei der Erwirtschaftung von Erträgen gehen beim Regierungspräsidium immer wieder Anfragen gerade von kleineren Stiftungen bezüglich der Zulässigkeit einer Auflösung, beziehungsweise Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung ein. Da der Gesetzgeber an die Auflösung oder Umgestaltung einer Ewigkeitsstiftung aber hohe Anforderungen stellt, zum Beispiel, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder das Gemeinwohl gefährdet ist, kann diesen Anliegen nicht immer entsprochen werden. Ob sich diese Problematik durch die in 2021 verabschiedete und zum 1. Juli 2023 in Kraft tretende Änderung des BGB-Stiftungsrechts entschärfen lässt, bleibt abzuwarten.

Bei Stiftungsneugründungen hält ein gewisser Trend zu Verbrauchs- oder sogenannten Hybridstiftungen an. Im Gegensatz zu einer klassischen Ewigkeitsstiftung wird eine Verbrauchsstiftung nur für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zehn Jahre) angelegt und das Grundstockvermögen darf nach einem im Vorhinein festgelegten Schema für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Hybridstiftungen verbinden die Elemente von Verbrauchs- und Ewigkeitsstiftungen.

„Ich freue mich, dass die Bereitschaft der Menschen zu zivilgesellschaftlichem Engagement ungebrochen ist. Das Regierungspräsidium wird auch weiterhin seinen Beitrag dazu leisten“, erklärte die Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder abschließend.

Statistik der Stiftungen bürgerlichen Rechts nach Stadt- und Landkreisen geordnet:

 Anzahl Neugründungen Stiftungen insgesamt
Stadtkreise:    
Karlsruhe3159
Heidelberg5115
Mannheim-114
Baden-Baden-49
Pforzheim240
   
Landkreise:  
Rhein-Neckar-Kreis379
Landkreis Freudenstadt130
Enzkreis-24
Landkreis Karlsruhe480
Neckar-Odenwald-Kreis-31
Landkreis Rastatt141
Landkreis Calw136
Summe:20798

                      

Hintergrund:

Im Rahmen der Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium Karlsruhe potentielle Stifterinnen und Stifter bei der Gründung einer Stiftung ebenso wie nach der Gründung bei der Verwaltung einer anerkannten Stiftung. In der Regel stehen dabei Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, die Erarbeitung einer Satzung, die Verwirklichung des Stiftungszwecks sowie die Rechnungslegung im Vordergrund.

Weitere Informationen zu Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe, insbesondere auch Muster für Stiftungssatzungen, sind im Internet auf dem Themenportal der Regierungspräsidien unter dem Thema Gesellschaft bereitgestellt. Hier sind auch die für Stiftungen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regierungspräsidium Karlsruhe angegeben.