Pressemitteilung

Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Stiftungsstatistik für 2022 vor: 15 neue Stiftungen

Gemeinwohl auch 2022 weiter gestärkt

Menschenkette aus Holzfiguren

Das Regierungspräsidium Karlsruhe betreut als Stiftungsaufsicht im Regierungsbezirk mehr als 800 Stiftungen. Neben Kernaufgaben der Aufsicht wie etwa Anerkennung, Rechnungslegung und Stiftungszweck, unterstützt das Regierungspräsidium vor allem kleinere Stiftungen im Stiftungsalltag. Allein im vergangenen Jahr wurden im Regierungsbezirk 15 Stiftungen neu gegründet.

„Das sind tolle Nachrichten. Obwohl wir letztes Jahr wirkliche Krisen zu bewältigen hatten, ist der Wille unserer Bürgerinnen und Bürger Gutes zu bewirken, ungebrochen“, freut sich Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. „12 neue gemeinnützige Stiftungen belegen deutlich: die Menschen glauben trotz Pandemie und Krieg an eine gute Zukunft und investieren in das Gemeinwohl, ganz ohne direkte Gegenleistung“.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe wurden im vergangenen Jahr 12 gemeinnützige Stiftungen und drei Familienstiftungen anerkannt. Das sind zwar zwei Stiftungen weniger als 2021, das Niveau an Neugründungen bleibt aber stabil (2021:17; 2020: 22; 2019: 14; 2018: 16; 2017: 30). Das Grundstockvermögen der im Jahr 2022 neu gegründeten Stiftungen betrug insgesamt rund 20 Millionen Euro. Das ist zwar deutlich weniger als 2021, allerdings fast dreimal so viel wie 2019 (2021: 36 Millionen Euro; 2020: 28 Millionen Euro; 2019: 8 Millionen Euro; 2018: 29 Millionen Euro).

Mithilfe von Stiftungen können Stifterinnen und Stifter Vermögen einsetzen, um dauerhaft Gutes zu tun. Das reicht von der Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur über Tierschutz und Umweltschutz zu Bildung, Erziehung, und Förderung bis hin zur Jugend- und Altenhilfe und vielem Mehr. „Die Vielfalt an unterschiedlichen geförderten Zwecken ist bemerkenswert und belegt ein am Gemeinwohl ausgerichtetes Wirken in sämtlichen Bereichen unserer Gesellschaft“, betont die Regierungspräsidentin.

Das Regierungspräsidium beaufsichtigt damit nunmehr insgesamt 872 Stiftungen. Davon sind 811 Stiftungen bürgerlichen Rechts und davon wiederum 25 Bürgerstiftungen. 17 Stiftungen sind Stiftungen öffentlichen Rechts. 44 Stiftungen sind kommunale Stiftungen. Die meisten Stiftungen in einer Stadt gibt es in Karlsruhe. Hier haben 160 Stiftungen ihren Sitz. Unter den Landkreisen steht der Rhein-Neckar-Kreis an erster Stelle mit 82 Stiftungen, dicht gefolgt vom Landkreis Karlsruhe mit nur einer Stiftung weniger.

Die Einnahmesituation insbesondere kleinerer Stiftungen, war auch 2022 wegen der Niedrigzinsphase angespannt. In vielen Fällen standen nur wenige Erträge zur Zweckförderung zur Verfügung. Diese historische Niedrigzinsphase scheint nun seit der ersten Anhebung des Leitzinses der Europäischen Zentralbank im Sommer 2022 beendet zu sein. Erste Auswirkungen dieser Trendwende werden vermutlich mit den Jahresrechnungslegungen für 2022 sichtbar werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Einnahmesituation parallel zum allgemeinen Zinsniveau auf Seiten der Stiftungen nachhaltig verbessert. Das Jahr 2022 war wie im Vorjahr auch, von Anfragen kleinerer Stiftungen nach Auflösung, beziehungsweise Zusammenlegung, geprägt.

Es werden weiterhin auch Verbrauchs- und Hybridstiftungen gegründet. Im Gegensatz zum Standardfall der Ewigkeitsstiftung wird eine Verbrauchsstiftung nur für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zehn Jahre) angelegt und das Grundstockvermögen darf nach einem im Vorhinein festgelegten Schema für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Hybridstiftungen verbinden die Elemente von Verbrauchs- und Ewigkeitsstiftungen.

„Die neuen Zahlen stimmen zuversichtlich. Bürgerschaftliches Engagement ist keine Mode, ganz im Gegenteil. Das Regierungspräsidium ist stolz darauf, daran auch in Zukunft mitzuwirken“, fasst die Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die Stiftungsstatistik 2022 abschließend zusammen.

Statistik der Stiftungen bürgerlichen Rechts nach Stadt- und Landkreisen geordnet:

 

Anzahl Neugründungen

Stiftungen insgesamt

Stadtkreis

 

 

Baden-Baden

2

50

Heidelberg

2

117

Karlsruhe

2

160

Mannheim

0

114

Pforzheim

0

40

Landkreis

 

 

Enzkreis

1

25

Landkreis Calw

1

37

Landkreis Freudenstadt

1

31

Landkreis Karlsruhe

1

81

Landkreis Rastatt

0

41

Neckar-Odenwald-Kreis

2

33

Rhein-Neckar-Kreis

3

82

Gesamt

15

811

 

Hintergrund:

Als Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium Karlsruhe potentielle Stifterinnen und Stifter sowohl bei der Gründung, als auch bei der Verwaltung einer Stiftung. In der Regel geht es dabei um Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, der Erarbeitung einer Satzung, der Verwirklichung des Stiftungszwecks sowie der Rechnungslegung.

Weitere Informationen zu Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe, insbesondere auch Muster für Stiftungssatzungen, sind im Internet im Themenportal der Regierungspräsidien unter dem Thema Gesellschaft bereitgestellt. Hier sind auch die für Stiftungen zuständigen Mitarbeitenden im Regierungspräsidium Karlsruhe angegeben.