Pressemitteilung

Rückhalteraum Elisabethenwört

Antrag auf Planfeststellung verzögert sich

Neuer Newsletter erschienen

 

Der Rückhalteraum (RHR) Elisabethenwört ist einer von 13 Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) in Baden-Württemberg. Er soll zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein gebaut werden. Aktuell wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet. Der bisher für Sommer 2021 geplante Antrag auf Planfeststellung für den Rückhalteraum Elisabethenwört kann nach derzeitigem Stand erst im Laufe des Jahres 2022 bei der Planfeststellungbehörde, dem Landratsamt Karlsruhe, eingereicht werden.

Grund hierfür ist, dass aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), zur Auslegung der Vogelschutz-Richtlinie und der Parallelvorschrift der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in die Antragsunterlagen integriert werden müssen, um eine vollständige und rechtssichere Ausarbeitung gewährleisten zu können. Für die Ausarbeitung der begleitenden Umweltplanung wird daher mehr Zeit benötigt als ursprünglich veranschlagt.

Zum aktuellen Projektstand und zum weiteren Terminplan bis zur Antragstellung ist nun auch der neue Newsletter zum Projekt erschienen. Der Newsletter sowie weitere Informationen zum Rückhalteraum Elisabethenwört sind auf den Internetseiten der Regierungspräsidien zu finden.