Pressemitteilung

Wasserrahmenrichtlinie und PFC

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder informierte Abgeordnete und Hausspitzen über den aktuellen Bewirtschaftungsplan zur Wasserrahmenrichtlinie

Blaue Molekülstruktur 3D-Darstellung

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder hatte heute, 25. Juni 2021, die Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie die Hausspitzen des Landratsamtes Rastatt und der Städte Baden-Baden und Rastatt zu einem virtuellen Informationsgespräch eingeladen. Ziel des Gesprächs war es, den Teilnehmenden den aktuellen Bewirtschaftungsplan, insbesondere in Zusammenhang mit den Belastungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), zu erläutern.

Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, durch regelmäßig fortzuschreibende Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne, den guten Zustand in den Oberflächengewässern und im Grundwasser zu erreichen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe Ende 2020 den Entwurf für den aktuellen Bewirtschaftungsplan veröffentlicht. An dem Entwurf kritisiert wurde, dass die PFC-Problematik hier nicht angemessen berücksichtigt werde. Felder führte dazu aus, dass die Bearbeitung von Schadstoff-einträgen ins Grundwasser infolge einer Bodenverunreinigung ausschließlich im Rahmen des Bodenschutzrechtes erfolge. Für eine Bewertung der PFC im Grundwasser in der Systematik der Wasserrahmenrichtlinie seien Umweltqualitätsnormen und Schwellenwerte erforderlich. Diese gäbe es aktuell nicht und seien vom Bund festzulegen. „Damit ist auch keine konkrete Maßnahmenplanung innerhalb des Bewirtschaftungsplans möglich“, so Felder. Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans verweist daher bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen auf das festgelegte Vorgehen nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung. Dies ist eine zwischen den Bundesländern abgestimmte Vorgehensweise. „Grundsätzlich werden alle bekannten Altlast- und Altlastverdachtsflächen sowie stoffliche schädliche Bodenveränderungen, von denen Gefährdungen für die Schutzgüter Wasser, menschliche Gesundheit und Nutzpflanzen ausgehen bzw. ausgehen können, so bearbeitet“, erläuterte Felder. Dies umfasst die Störersuche, weitere Erkundungen und Untersuchungen und in Einzelfällen auch erste Sanierungen durch Sicherung.

Die großflächige Sanierung von Boden und Grundwasser ist aktuell aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Behörden arbeiten mit Hochdruck weiter an geeigneten Maßnahmen zum Umgang mit PFC-Belastungen. Dabei haben der Schutz der Gesundheit, die Sicherheit der Lebensmittel und des Trinkwassers, aber auch die Ermöglichung notwendiger Bebauung und Entwicklungsmöglichkeiten für die Region hohe Priorität. Aktuell belaufen sich die Ausgaben der Behörden für Maßnahmen zu PFC in der Region Nord- und Mittelbaden auf rund 11,4 Millionen Euro (Stand 31.12.2020). Zum Schutz der Bevölkerung und Unterstützung Betroffener wurden umfangreiche Maßnahmen durch die Behörden umgesetzt. Das Vor-Ernte-Monitoring und Anbauempfehlungen bei der Landwirtschaft und wo möglich, die Förderung für Struktur und Aufbereitungstechnik bei den Wasserversorgern helfen konkret mit den Belastungen umzugehen. Auch bei der Initiierung und Finanzierung von Forschungsprojekten unterstützt das Land mit rund 6,9 Millionen Euro die Entwicklung von Lösungen für die Region.

Bei der Wasserversorgung sind die Möglichkeiten der Förderung begrenzt. Die Förderung hat unter anderem das Ziel, unzumutbar hohe Gebühren- und Beitragsbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Die Regelförderung orientiert sich deshalb landeseinheitlich an der Gebührenhöhe. Diese liegen bei den Kommunen in dem betroffenen Gebiet, mit einer Ausnahme, unter der Antragsschwelle. Das bedeutet, dass aufgrund der günstigen Trinkwasserpreise die Kommunen in der Regel aktuell keine Förderung von Landesseite erhalten können. Es besteht lediglich die Möglichkeit bei vorhandenen Strukturgutachten, die daraus resultierenden Maßnahmen zu fördern. Dieser Weg wird in der Region bereits beschritten. Hier gibt es kein Wassermangelproblem, sondern ein Qualitätsproblem. Und dies kann nur mit Konzepten, die Verbundlösungen und Aufbereitungstechnik verbinden, angegangen werden. Auch hierzu arbeiten Wasserversorger und Behörden gemeinsam an Lösungen.

„Auch für uns ist die Gesamtsituation nicht zufriedenstellend. Wir werden aber weiterhin im Rahmen unserer technischen und rechtlichen Möglichkeiten die Region bei der Bewältigung der PFC – Problematik unterstützen“, versicherte abschließend Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe  bereitgestellt. 

Informationen zu PFC finden sich auf der Homepage der Stabsstelle PFC am Regierungspräsidiums Karlsruhe und auf den Seiten der LUBW unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/pfc-karten-online.