Im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es circa 1.400 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen. Bei zehn dieser Brücken sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die problematischen spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstähle verbaut. Für die mehrheitlich über 60 Jahre alten betreffenden Bauwerke wurde bereits entschieden, dass diese nicht ertüchtigt, sondern erneuert werden sollen.
Die Bauarbeiten für den Ersatzneubau der Albbrücke im Zuge der B 10 in Karlsruhe haben bereits im Oktober begonnen. Dort wird aktuell der nördliche der beiden Brückenüberbauten abgebrochen und neu gebaut (Pressemitteilung vom 27. November 2024). Die Gesamtmaßnahme kann voraussichtlich im März 2026 abgeschlossen werden.
Bis zur Erneuerung der weiteren neun betroffenen Brücken werden diese (über die nach DIN-Norm vorgesehene Prüfung im drei-Jahres-Abstand hinaus) jährlich überwacht. Neben einer rechnerischen Überprüfung werden zusätzlich vorbeugende verkehrliche Maßnahmen ergriffen:
- Für schwere LKW wird ein Abstandsgebot von mindestens 50 Metern durch Beschilderung angeordnet. So werden Lastspitzen vermieden, die vorhandenen Traglastreserven nicht ausgeschöpft und dadurch das Bauwerk geschont.
- An jeder der neun Brücken wird geprüft, inwieweit im Einzelfall künftig noch genehmigungspflichtiger Schwerlastverkehr über 44 Tonnen die betreffenden Bauwerke befahren kann. Dadurch kann es für genehmigungspflichtige Schwerlasttransporte zu Einschränkungen kommen.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg abgestimmt und entsprechen den Vorgaben des Bundes.
In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrere Bauwerke im Zuge der hochbelasteten Bundesautobahnen erneuert. Nach der Erneuerung der Autobahnbrücken und dem zwischenzeitlichen Übergang der Zuständigkeiten auf die Autobahngesellschaft des Bundes treibt das Regierungspräsidium Karlsruhe nun die Ersatzneubauplanung der neun Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen verstärkt voran.