Pressemitteilung

B 28 neu, Ortsumfahrung Horb – Gewerbegebiet Hohenberg

Bürgerinformationsveranstaltung am 24. November 2021

 

Routinemäßige Befahrung des Betriebsdienstes auf der L 355b in Richtung Westen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Ortsumfahrung im Verlauf der B 28 bei Horb-Hohenberg (B 28 neu). Der Ausbau der West-Ost-Verbindung von Freudenstadt über Horb zur A 81 soll den Landkreis Freudenstadt besser an das überregionale Fernstraßennetz anbinden. Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme in dieses Gesamtkonzept zum Netzschluss eingebunden.

Gestern Abend (24. November 2021) hat das Regierungspräsidium interessierten Bürgerinnen und Bürger in der Hohenberghalle in Horb den aktuellen Stand des Projektes und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVS) vorgestellt. Die Anwesenden konnten während der Veranstaltung ihre Fragen stellen und Anregungen einbringen. Dies wurde während der Veranstaltung, aber auch schon schriftlich im Voraus rege genutzt.

Die UVS zum Vorhaben liegt seit August 2021 vor. Sie ist eine zentrale Grundlage für die weitere Planung und definiert die Vorzugstrasse der neuen Ortsumfahrung. Die Ergebnisse der Studie werden nun in die weitere Voruntersuchung integriert, sodass die Planungsstufe „Vorplanung“ voraussichtlich im ersten Quartal 2022 abgeschlossen und die Vorzugstrasse festgelegt werden kann.

Im Rahmen der UVS wurden die Konflikte der untersuchten Trassenvarianten mit den vorhandenen und geplanten Siedlungsflächen und dem Schutz vielfältiger und relevanter Funktionen von Landschaft und Naturhaushalt sowie der betroffenen Umweltnutzungen abgewogen. Als Ergebnis dieser Abwägung wurde aus umweltfachlicher Sicht eindeutig festgestellt, dass die „Außenvarianten“, welche nördlich um Hohenberg herumführen, auf Grund der gravierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, nicht realisierungswürdig sind. Wegen der prognostizierten artenschutzfachlichen Verbotssachverhalte und der hieraus erwachsenden artenschutz- und planungsrechtlichen Konflikte, greift deswegen die gesetzliche Anforderung, anderweitige, zielführende Alternativen heranzuziehen.

Eine solche zielführende Alternative stellt die Variante „Mitbenutzung der B 28“ dar. Die bei Realisierung dieser Variante zu prognostizierenden Konflikte mit der Siedlungsentwicklung auf dem Hohenberg (Zerschneidung, keine interne Erschließung über die B 28, Verlärmung), lassen sich durch geeignete baulich-konstruktive Maßnahmen lösen. Die Mitbenutzung der B 28 ist aus umweltfachlicher Sicht der einzig in Frage kommende Lösungsansatz für die weiteren Planungsschritte. Sie wird nun der weiteren Ausformung der Planung zu Grunde gelegt.

Im Zuge der weiteren Planungen zu der Maßnahme „B 28 neu, Ortsumfahrung Horb – Hohenberg“ erfolgt auch weiterhin eine regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Weitere öffentliche Veranstaltungen sowie die Einrichtung eines Projektbegleitkreises sind für das Jahr 2022 angedacht.

Ausführliche Informationen zum Projekt sowie die Präsentation der gestrigen Informationsveranstaltung