Pressemitteilung

B 32 Ortsumfahrung Horb – Teil Neckartalbrücke - Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutzgebiet „Osterhalde“ ab 18. Januar 2021

Simulation: Blick vom Rauschbart auf das künftige Brückenbauwerk

Im Zuge des Neubaus der Neckartalbrücke in Horb sind verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen. Eine der insgesamt 18 Maßnahmen ist die Entbuschung im Südwesten des Naturschutzgebietes „Osterhalde“ zwischen der L 398 bzw. Ihlinger Straße und Feuersteige bzw. Pilgerweg.

Gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan ist die Erhaltung und Sicherung naturraumbezogener, standorttypischer Elemente der extensiven Kulturlandschaft das Ziel der Maßnahme. Die mit Büschen zugewachsenen Halbtrockenrasen werden wieder freigestellt, ebenso die Geröllhalden und Steinriegel. Bei den jetzigen Waldbeständen, die überwiegend standortfremde Gehölze enthalten, werden nur markante Einzelgehölze und Gehölzgruppen belassen, um die darunterliegenden Wiesenflächen zu fördern. Eine Fachfirma entfernt nun, außerhalb der Vegetationsperiode, im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ab Montag, 18. Januar 2021, die Gehölze. Nach dem bodenebenen Rückschnitt der Bäume und Sträucher wird das anfallende Material zur Wiederverwertung von der Fläche geräumt. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei Wochen dauern. In den Folgejahren wird der Aufwuchs nochmals maschinell zurückgedrängt.

Aufgrund einer Flächengröße von rund 2,8 Hektar wird die Maßnahme in drei Teilbereiche unterteilt. Beginn der Arbeiten mit dem ersten Teilbereich nördlich der Annakapelle ist jetzt im Januar 2021. Für die beiden weiteren Teilbereiche östlich der Kapelle erfolgt die Erstpflege im Winter 2021/22 beziehungsweise 2022/23 mit anschließender Nachpflege. Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist voraussichtlich Ende 2024.

Die Arbeiten sind mit der Höheren und Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die Kosten dieser mehrjährigen landschaftspflegerischen Maßnahme betragen rund 150.000 Euro und werden vom Bund getragen.

Im Bereich des Pilgerwegs kann es für Fußgänger und Radfahrer zu kurzzeitigen Sperrungen während der Fällarbeiten und für die Abfuhr des Rückschnittmaterials kommen. Für die unvermeidbaren Belastungen und Behinderungen bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Weitere Informationen zum Gesamtprojekt „B 32 Ortsumfahrung Horb – Teil Neckartalbrücke“ sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe abrufbar.

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