Pressemitteilung

B 39 Rheinbrücke Speyer

Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde: Radwegrampe an der Salierbrücke kann wie geplant im Mai 2023 gebaut werden

 

Im November 2021 wurde nach fast dreijähriger Bauzeit die Salierbrücke für den öffentlichen Verkehr wieder freigegeben. Ebenso wurde der Knotenpunkt Lußhof zur Verbesserung des Verkehrsflusses fertiggestellt. Seitdem müssen Radfahrende, die von Speyer in Richtung Hockenheim fahren, nach der Salierbrücke eine Rampe mit zwei engen 180-Grad-Richtungswechseln bewältigen.

Um eine direkte Radwegführung ohne zweifachen Richtungswechsel wiederherzustellen, soll die bisherige Rampe durch eine neue Rampe in Fahrtrichtung von Speyer nach Hockenheim ersetzt werden.

Aufgrund der Lage der neuen Rampe im Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Altlußheim – Mannheim“, im Landschaftsschutzgebiet „Hockenheimer Rheinbogen“ und innerhalb eines Biotops, sowie dem Vorkommen geschützter Arten, unter anderem Zaun- und Mauereidechsen, (Pressemitteilung 23. September 2022),  wurde ein Maßnahmenkonzept mit entsprechenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff erstellt. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat diesem Maßnahmenkonzept nun zugestimmt, sodass mit dem Bau der Rampe planmäßig im Mai dieses Jahres begonnen werden kann.

Sobald die Eidechsen nach ihrer Winterruhe wieder mobil sind, werden diese abgesammelt und das Baufeld freigemacht. Mit dem eigentlichen Bau der Rampe kann dann voraussichtlich Anfang Mai begonnen werden.

Außerdem steht noch die Asphaltierung des Radwegs vom Knotenpunkt Lußhof in Richtung Norden (Seewaldsiedlung) aus. In diesem Bereich wurde im Laufe der detaillierten Planung ein Feldlerchen-Brutpaar entdeckt. Aufgrund einer Änderung der Vorschriften hinsichtlich der Ausgleichsfläche für Feldlerchen, kann die Asphaltierung nicht mehr so wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen, umgesetzt werden. Die Planung wird deshalb derzeit entsprechend angepasst. Sobald alle notwendigen Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen, kann der Radweg asphaltiert werden.

Hintergrund zu den Radwegen im Bereich der Salierbrücke und des Knotenpunktes am Lußhof

Vor dem Ausbau verliefen entlang der B 39/L 722 beidseitig für den Radverkehr freigegebene Gehwege mit einer Breite von etwa 1,5 bis zwei Metern, die über die Querungsmöglichkeit bei der Lichtsignalanlage untereinander verbunden waren. Diese, für Radfahrende freigegebenen Gehwegbereiche, verliefen ohne bauliche Trennelemente unmittelbar straßenangrenzend an der übergeordneten Straße B 39/ L 722 entlang. Dies war auch auf Grund der hohen Geschwindigkeiten auf den klassifizierten Straßen nicht richtlinienkonform. Da die Böschung auf der nordwestlichen Seite der B 39/ L 722 als Biotop klassifiziert ist und auf der südöstlichen Seite ebenfalls Biotope sowie private Grundstücke und deren Bebauung nah an die Fahrbahn heranreichen, wäre eine weitere Verbreiterung zu Gunsten einer begleitenden Radwegeführung nur mit großen Eingriffe in die Böschungsbereiche und somit in die Biotope möglich gewesen. Daher wurde im Abwägungsprozess im Rahmen der Planung und im Planfeststellungsverfahren entschieden, vorhandene, straßennahe Wege zu Radwegen verkehrssicher auszubauen und den Radverkehr aus allen Richtungen am Knotenpunkt B 39/ L 722 zu bündeln. Somit kann eine sichere Überquerung der Fahrbahnen der B 39 und der L 722 gewährleistet werden. An dem Knotenpunkt sollen zukünftig sowohl der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fernradweg „Velo-Route-Rhein“, sowie der Radweg „Tour-de-Spargel“, als auch die in West-Ost Richtung verlaufende Radwegeverbindung zwischen Speyer und Hockenheim und der Radwanderweg „Kurpfalz-Route“ zusammengeführt werden.