Aktuelle Meldung

Bibliotheksförderprogramm für Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum

Antragstellung noch möglich bis 15.08.2024

Verschiedene Würfel mit Symbolbildern für Idee, Information, Daumen nach oben und mit dem Schriftzug Förderprogramme

Mit dem neu aufgelegten Bibliotheksförderprogramm fördert das Land Baden-Württemberg Ideen und Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum.

Das Förderprogramm soll den örtlichen Kommunen und Kultureinrichtungen einen Anreiz bieten, kommunale öffentliche Bibliotheksangebote zu schaffen und dauerhaft zu betreiben. Gefördert werden Konzeptentwicklungen mit realistischer Umsetzungsperspektive sowie erste konkrete Vorhaben zur Grundausstattung. Die Konzepte sollen für die jeweils betroffenen Orte und Regionen Wege aufzeigen, wie die Bibliotheksversorgung für die Bevölkerung verbessert werden kann. Sie sollen Modelle der Kooperation, zum Beispiel von öffentlichen kommunalen Bibliotheken und Schulen, der interkommunalen Zusammenarbeit sowie der Einbindung gesellschaftlicher Gruppierungen und bürgerschaftlichen Engagements aufzeigen, geeignete Bibliotheksräumlichkeiten identifizieren und spezifische Betriebsszenarien entwickeln.

Die Förderung erfolgt über eine anteilige Finanzierung und wird über die entsprechenden Zuwendungsrichtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geregelt.

Hinweise zur Antragstellung

  • Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Verbünde, die eine kommunale öffentliche Bibliothek neu initiieren möchten oder für bereits bestehende Bibliotheken eine Ausweitung ihrer örtlichen Reichweite anstreben – gegebenenfalls zusammen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen kultureller Bildung, Vereinen oder bürgerschaftlichen Initiativen.
  • Die Antragssumme muss mindestens 3.000 Euro und darf maximal 25.000 Euro betragen. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen in Höhe von mindestens 50 % des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt.
    (Beispiel: Damit das Land die Mindestfördersumme von 3.000 Euro beisteuern kann, muss die Kommune mindestens 1.500 Euro aufwenden; das Gesamtvolumen des Vorhabens muss also mindestens 4.500 Euro betragen.)
  • Antragsfrist: 15. August 2024

Die Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen berät gerne zu möglichen Antragsvorhaben und weist auf das Unterstützungspotenzial der freiwilligen Aufgabe Bibliothek hin:
Zeitgemäße Bibliotheksangebote können die Pflichtaufgaben Kita und Schule unterstützend entlasten und damit die Bildungssituation lokal und in der Fläche spürbar verbessern.

Weitere Informationen

Bibliotheksförderprogramm für Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum

Antragsformular

Orientierungshilfen für Entscheider

Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen am Regierungspräsidium Karlsruhe