Pressemitteilung

Förderprogramm „Neustart Kultur“: Leseförderung auch in schwierigen Zeiten

Leseförderpaket des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit 200 Veranstaltungen für öffentliche Bibliotheken und Schulen

Live-Veranstaltungen mit Kinder- und Jugendbuchautorinnen und -autoren sind wertvolle Grundelemente der Leseförderung und unterstützen die persönliche Leseentwicklung von Schulkindern. Öffentliche Bibliotheken führen aus diesem Grund in Abstimmung mit den örtlichen Schulen regelmäßig Begegnungen mit Autorinnen und Autoren für Kinder und Jugendliche durch.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder freut sich am heutigen Welttag des Buches (23. April 2021), dass das Regierungspräsidium Karlsruhe bei diesem wichtigen Anliegen unterstützen kann: „Mit 200 kostenfreien Leseveranstaltungen können wir den Schulen und Bibliotheken dieses Jahr im Bereich der Leseförderung noch umfassender zur Seite stehen als sonst.“

Das kostenlose Unterstützungsangebot besteht aus einem von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen des Regierungspräsidiums Karlsruhe geschnürten Leseförderpaket aus 16 Veranstaltungsreisen mit 200 Einzelveranstaltungen und verteilt sich auf das ganze Jahr. Für das erste Halbjahr 2021 sind die Buchungen der acht verfügbaren Lesereisen mit rund 100 Einzelveranstaltungen bereits abgeschlossen. Die restlichen Reisen im zweiten Halbjahr 2021 können aktuell von den Bibliotheken gebucht werden.

Die Veranstaltungen werden mit Fördergeldern aus dem Programm „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen hat hierfür erfolgreich in der Förderlinie „Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren“ beim Deutschen Literaturfonds ein Fördervolumen von insgesamt 140.000 Euro eingeworben. Die Förderkonditionen berücksichtigen die unklare Pandemieentwicklung und bieten sowohl Autorinnen und Autoren wie auch Bibliotheken finanzielle Sicherheit. Wenn eine Veranstaltungsreise pandemiebedingt nicht durchgeführt werden kann, prüft die Fachstelle, ob die geplanten Veranstaltungen alternativ online durchgeführt werden können. Wenn eine Onlineverlagerung nicht möglich ist, erhalten die betreffenden Autorinnen und Autoren ein Ausfallhonorar.