Pressemitteilung

Modellprojekt zur Umsetzung des Biotopverbunds im Landkreis Calw: Gehölzpflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet „Würm-Heckengäu“

Gehölze beschatten und überwachsen die Magerrasen im Naturschutzgebiet

Gehölze beschatten und überwachsen die Magerrasen im Naturschutzgebiet.

Das Schnittgut Ende Februar entfernt und die Magerrasen in die Beweidung mit aufgenommen.

Das Schnittgut Ende Februar entfernt und die Magerrasen in die Beweidung mit aufgenommen.

Im Naturschutzgebiet „Würm-Heckengäu“ wurden auf Flächen am Jägerberg und Omlesberg zwischen Althengstett und Gechingen im Auftrag der Naturschutzverwaltung Mitte Februar 2021 Gehölze und Hecken zurückgeschnitten. Das Schnittgut wird je nach Witterung bis Ende des Monats abtransportiert. Die Arbeiten werden von der Biotopverbund-Botschafterin des Landschaftserhaltungsverbandes Calw, Kathrin Steberl, vor Ort begleitet.

Ziel der Gehölzpflege im Naturschutzgebiet ist es, die artenreichen Wacholderheiden und die angrenzenden Magerrasen und Mähwiesen zu öffnen sowie die Hecken zu erhalten. Eine Vielzahl von Schmetterlingen, Wildbienen und Heuschrecken nutzen die Blühpflanzen und Gräser der Wiesen als Futterpflanzen und zur Eiablage. Hecken werden von zahlreichen Vögeln als Ansitzwarten und Verstecke genutzt. Die Gehölzpflegemaßnahmen sind somit ein wichtiger Schritt, um die Lebensräume der Insekten und Vögel wieder miteinander zu verbinden und die heimische Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. Die geöffneten Mähwiesen und Magerrasen werden wieder in die Beweidung aufgenommen und dauerhaft offengehalten. Die Hecken werden neu austreiben und zukünftig die Landschaft strukturieren und prägen.

Die Landschaftspflege im Naturschutzgebiet „Würm-Heckengäu“ ist Teil des Modellprojektes „Umsetzung des Biotopverbundes im Landkreis Calw“. Hier arbeiten der Landschaftserhaltungsverband Calw und das Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums Karlsruhe eng zusammen. Neben den Landschaftspflegearbeiten im Landkreis, werden fachliche Grundlagen erarbeitet und ein Monitoring durchgeführt. Ziel des Biotopverbundes ist es, bestehende Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu verbessern und miteinander zu verbinden. Dies ist die Basis für biologische Vielfalt und damit auch unserer Lebensgrundlage.

Das Modellprojekt „Umsetzung Biotopverbund im Landkreis Calw“ ist Teil des landesweiten Sonderprogrammes Biologische Vielfalt. Weitere Informationen zum Modellprojekt stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zur Verfügung.

Das Naturschutzgebiet „Würm-Heckengäu“ liegt östlich von Calw und besteht aus 18 Teilgebieten. Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Calwer Heckengäu“ und gehört somit zum europäischem Schutzgebietsnetz Natura 2000. Das Heckengäu ist durch die kleinräumig gegliederte Kulturlandschaft mit den dort typisch vorkommenden Wacholderheiden, Streuobstwiesen und namensgebenden Feldhecken gekennzeichnet. Ziel von Natura 2000 ist es, das europäische Naturerbe zu erhalten.

Der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet „Calwer Heckengäu“ ist hier abrufbar: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen-uebersicht

Der Fachplan Landesweiter Biotopverbund steht allen Gemeinden und Kommunen kostenfrei im Publikationsdienst der LUBW als Download zur Verfügung: https://pudi.lubw.de/ >> Suchbegriff „Fachplan“ >> Fachplan Landesweiter Biotopverbund, Arbeitsbericht

Hintergrundinformationen

  1. „Biotopverbund-Botschafter und Biotopverbund-Botschafterinnen“ der Landschaftserhaltungsverbände

    Das im Juli 2020 in Kraft getretene Biodiversitätsstärkungsgesetz hat das Ziel den Biotopverbund in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 auf einen Flächenanteil von 15 % im Offenland auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Gemeinden verpflichtet Biotopverbundpläne zu konzipieren oder ihre Landschaftspläne auf Basis des Fachplans Landesweiter Biotopverbund fortzuschreiben. Zur Unterstützung dieser Aufgabe hat das Land Baden-Württemberg die Landschaftserhaltungsverbände mit einer zusätzlichen Stelle personell verstärkt. Die Biotopverbund-Botschafter und Biotopverbund-Botschafterinnen der jeweiligen Landkreise können von allen Städten und Gemeinden, ob Mitglied im LEV oder nicht, in Fragen Biotopverbund angesprochen werden.
     
  2. Fachplan Landesweiter Biotopverbund

    Um die Verbindung von Biotopen und den Austausch zwischen Arten in unseren stark zersiedelten und zerschnittenen Landschaften zu gewährleisten, hat das Land Baden-Württemberg den Fachplan Landesweiter Biotopverbund erarbeitet. Er stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die Umsetzung des Biotopverbunds dar und steht allen Interessierten, Städten und Gemeinden kostenfrei zur Verfügung (https://pudi.lubw.de/ - Suchbegriff „Fachplan“ - „Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Arbeitsbericht“). Ziel bei der Erarbeitung des Fachplans war eine landesweite Planungsgrundlage für den Biotopverbund des Offenlandes auf Basis vorhandener Fachbeiträge und digitaler Datengrundlagen zu schaffen. Es wurde eine Untergliederung in Offenland-Lebensraumtypen trockener, mittlerer und feuchter Standorte verfolgt, denen Arten verschiedener Anspruchstypen zugeordnet werden können. Der Fachplan dient als Planungsgrundlage für alle raumplanerischen Belange in Baden-Württemberg. Kernflächen und Kernräume stellen das Grundgerüst eines Biotopverbunds im Offenland dar. Geeignete Flächen und Maßnahmen können in den Suchraumkulissen identifiziert werden und werden so zum Bestandteil eines Biotopverbundplans. Die Einbindung des Fachplans Landesweiter Biotopverbund in die Biotopverbundpläne gewährleistet die Berücksichtigung überregionaler Verbundachsen.
     
  3. Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

    Das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich zum Erhalt der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage. Deshalb hat die Landesregierung Ende 2017 das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt aufgelegt. Die Ministerien für Umwelt, für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für Verkehr verstärken damit ihre Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt. Im ersten Durchlauf standen 13,5 Mio. Euro zur Verfügung, die in Maßnahmen im Natur- und Artenschutz sowie in erhöhter Förderung, Forschung und im Monitoring eingesetzt wurden. Das Naturschutzreferat am Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Rahmen des Sonderprogramms an der Vergabe von verschiedenen Fachgutachten zu den Themen Lichtverschmutzung in Naturschutzgebieten, Archewiesen zur autochthonen Saatgutgewinnung, Pestizidreduktion auf landwirtschaftlichen Flächen und Qualitätssicherung in Naturschutzgebieten beteiligt.