Pressemitteilung

Dammertüchtigung Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXXIX in Mannheim

Weltweiter Klimawandel erfordert neue Strategien zum Hochwasserschutz an Fließgewässern - Regierungspräsidium Karlsruhe will Planungsunterlagen erneut prüfen und Hochwasserschutz in Mannhheim zügig umsetzen

Dammverlauf in Richtung Norden

Bedingt durch den weltweiten Klimawandel rechnet das Land Baden-Württemberg in Zukunft mit mehr und extremeren Hochwassern und aktualisiert daher fortlaufend seine Strategie zum Umgang mit Hochwasser. So wird auch anlässlich der Hochwasserereignisse in jüngster Zeit in verschiedenen Expertengremien auf Bundes- und Landesebene darüber beraten, wie die Sicherheit von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere von Dämmen an Fließgewässern, weiter erhöht werden könnte.

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG), Vorhabenträger für die Dammertüchtigung des Rheinhochwasserdamms in Mannheim, will daher vor dem Hintergrund der besonderen Gefährdungslage, die Planungsunterlagen zur Ertüchtigung des RHWD XXXIX vom 25. Februar 2022 überarbeiten. Zu einer ähnlichen Einschätzung war die Planfeststellungsbehörde bei Prüfung der aktuellen Unterlagen gekommen und hatte darüber den LBG in einem Schreiben und die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung informiert. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim, in diesem Verfahren Planfeststellungsbehörde, hatte insbesondere darauf hingewiesen, dass die Sanierungsalternative in Form von Spundwänden nicht ausreichend betrachtet worden sei und darum gebeten, entsprechende detailliertere Unterlagen dazu nachzureichen. Eine tief in den Untergrund eingebundene Spundwand, so die Planfeststellungbehörde, weise eine extrem hohe Resilienz auf und könne außerdem den Eingriff in den Baumbestand minimieren.

Damit der Hochwasserschutz am Rheinhochwasserdamm in Mannheim nun zügig umgesetzt werden kann, wird der LBG prüfen, ob sich für die gesamte Dammtrasse des RHWD XXXIX ein überströmungssicheres Bauwerk durch das Einbringen einer statisch selbsttragenden Spundwand in Verbindung mit einem Dammverteidigungsweg herstellen lässt. Inwieweit diese Bauweise dann zu einem geringeren Eingriff in den Baumbestand führen würde, wird ebenso geprüft werden. Erste Planungsgespräche sind bereits für Ende Januar 2024 terminiert.

Hintergrund

Die nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ in Erdbauweise errichteten Dämme weisen bereits heute eine erhöhte Widerstandskraft auf. Dabei wird zu dem Wasserstand, an dem das Hochwasser gemessen wird, noch ein sogenannter Freibord hinzugerechnet, der das Überströmen eines Dammes verhindern soll. Dies ist der Abstand zwischen dem Wasserspiegel und einer höher liegenden Kante eines Bauwerkes, meistens die Oberkante eines Dammes oder eines Ufers. Aktuell werden an den Rheindämmen gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen, 80 Zentimeter hinzugerechnet. Durch den Einbau einer statisch tragenden Spundwand kann das Risiko eines Versagens im Falle eines Hochwassers, wie beispielsweise bei einem Überströmen, weiter minimiert werden und somit zu einer noch höheren Sicherheit führen. Im Hinblick auf die dicht besiedelten Gebiete und der großen Vermögenswerte, die hinter dem Rheindamm in Mannheim liegen, könnten diese neuesten Entwicklungen im Hochwasserschutz an Fließgewässern auch auf die Planungen des Rheinhochwasserdamms RHWD XXXIX Auswirkungen haben.

Weitere Informationen zum Dammertüchtigungsprogramm des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Rheindamm Mannheim