Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG), Vorhabenträger für die Dammertüchtigung des Rheinhochwasserdamms in Mannheim, überarbeitet zurzeit die Planungsunterlagen zur Ertüchtigung des RHWD XXXIX. Der LBG prüft als ergänzende Variante, ob sich für die gesamte Dammtrasse ein überströmungssicheres Bauwerk durch das Einbringen einer statisch selbsttragenden Spundwand in Verbindung mit einem Dammverteidigungsweg auf der Dammkrone herstellen lässt (Pressemitteilungen vom 3. Juli 2024 und vom 6. Februar 2025).
Ende Februar 2025 hat sich nun der LBG mit der Wasserwehr und dem Katastrophenschutz der Stadt Mannheim zu deren Bedarfen am Rheindamm Mannheim im Hochwasserfall abgestimmt. Die aus dem Gespräch gewonnenen technischen und operativen Anforderungen der Wasserwehr und des Katastrophenschutzes werden in die weitere Planung der neuen Variante einfließen.
Bereits vor dem Austausch war klar, dass auch mit einer selbsttragend bemessenen Spundwand ein Weg, der im Hochwasserfall von der Wasserwehr und dem Katastrophenschutz genutzt werden kann, erforderlich sein wird. Er wird so gestaltet, dass er dann mit den notwendigen Lastkraftwagen befahren werden kann. Der Weg wird außerdem für die Baumaßnahme selbst und für Unterhaltungsmaßnahmen am Damm benötigt. Vorgesehen ist außerdem, dass der Weg außerhalb von Hochwasserphasen als Betriebsweg dient und selbstverständlich auch weiterhin von der Bevölkerung genutzt werden kann. Nur im Hochwasserfall würde er aus Sicherheitsgründen abgesperrt werden. Dies bedeutet, dass auch bei der neuen Variante eine Lösung für den Bau des Weges gefunden werden muss. Hier ist das Planungsteam des LBG zusammen mit dem Baumgutachter gefordert, um den Eingriff in den Baumbestand möglichst gering zu halten.
Im Gespräch wurde außerdem deutlich, dass auf die bisher vorgesehene Dammbegradigung zwischen der Silberpappel und den Kleingärten (Abschnitt 3) verzichtet werden kann, da der jetzige kurvige Dammverlauf kein relevantes Hemmnis für die Arbeit von Wasserwehr und Katastrophenschutz darstellt. Dadurch wird sich der naturschutzfachliche Eingriff in Abschnitt 3 reduzieren und mehr Bäume können erhalten werden.
Gemeinsames Anliegen des LBG und der Stadt Mannheim ist die Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch den Rheindamm in Mannheim unter möglichst geringem Eingriff in die vorhandene Baumstruktur.
Hintergrund Wasserwehr und Katastrophenschutz
Die Zuständigkeit für Wasserwehr und Katastrophenschutz liegt bei der Stadt Mannheim. Die Wasserwehr im Tiefbauamt ist im Hochwasserfall für die Kontrolle des Hochwasserdamms und der Sicherung des Hochwasserschutzes der Stadt Mannheim verantwortlich. Die Katastrophenschutzbehörde ist für die akute Bekämpfung von Katastrophen wie Extremhochwasserereignisse zuständig und ergreift in einem solchen Fall unter Bewertung der jeweils aktuellen Lage die operativ-taktisch besten Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung.