Pressemitteilung

Oberbürgermeister Peter Rosenberger, Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder und Landrat Dr. Klaus Michael Rückert freuen sich über die heutige Teilfreigabe

Verkehrsfreigabe durch Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder

Seit 3. August 2020 wurde im zweiten Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme B 32 Ortsumfahrung Horb mit Neubau der Neckartalbrücke der Ausbau der B 32 bei Nordstetten umgesetzt. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder hat heute, 8.9.2022, mit Landrat Dr. Klaus Michael Rückert, Landkreis Freudenstadt, sowie Peter Rosenberger, Oberbürgermeister der Stadt Horb, den zweiten Bauabschnitt für den Verkehr freigeben. Dieser war aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Bauablaufs im Zeitraum der Baumaßnahmen voll gesperrt gewesen.

Im zweiten Bauabschnitt wurden auf Nordstettener Seite der Straßenbau und begleitende Arbeiten, unter anderem der Bau von Lärmschutzwänden, durchgeführt. Auch die Errichtung des neuen Verkehrsknotenpunktes zum südlichen Anschluss der B 32 an die Horber Innenstadt war Teil dieses Bauabschnitts. Für die Verkehrsteilnehmenden steht die B 32 ab heute Nachmittag wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder sagte: „Ich freue mich, dass wir heute den Verkehr pünktlich zum Großen Stadtfest in Horb auf der Nordstettener Seite und damit den Anschluss zur Autobahn freigeben können. Allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern danke ich für ihre Geduld und ihr Verständnis für die Erschwernisse und Unannehmlichkeiten während der Bauzeit und wünsche nun wieder eine gute freie Fahrt“.

Hintergrundinformation:

Seit dem Baustart der Neckartalbrücke als Teil der Ortsumfahrung Horb im Oktober 2018 hat sich einiges getan: Der 1. Bauabschnitt, der das Überführungsbauwerk über die B 32 bei Nordstetten umfasste, konnte bereits in 2020 fertiggestellt werden. Angeschlossen hatte sich der 2. Bauabschnitt mit dem Voraushub zur Stützwanderstellung, der Stützwanderstellung selbst sowie dem Straßenbau im Bereich Nordstetten. Der 3. Bauabschnitt verläuft nun in drei Teillosen. Im August 2022 konnte mit dem 1. Teillos begonnen werden, in dem die Baustellenzuwegung auf der Seite Norstetten errichtet wird. Im Sommer 2023 soll dann mit dem Bau der Neckartalbrücke begonnen werden (2. Teillos). Der Auftrag hierfür wurde am 29. August 2022 vergeben. Während der Errichtung des Brückenbauwerkes wird im Teillos 3 mit den Arbeiten für den Straßenbau und die Baustellenzuwegungen im Bereich Rauschbart begonnen. Die Verkehrsfreigabe für die Gesamtmaßnahme B 32 Ortsumfahrung Horb – Teil Neckartalbrücke“ ist für das Jahr 2026 geplant.

Kosten: seit rund einem Jahr sind in der Baubranche überdurchschnittliche Kostensteigerungen zu verzeichnen. Hinzu kommen durch die weltwirtschaftliche Lage bedingte zusätzliche enorme Preissteigerungen bei den Baumaterialien. Die veranschlagten Gesamtkosten für die Neckartalquerung haben sich daher von 103 Millionen Euro auf 167 Millionen Euro erhöht. Der Bund als Hauptkostenträger hat erfreulicherweise dieser Kostenerhöhung zugestimmt.

Weitere Informationen zum Projekt „B32 Ortsumfahrung Horb – Teil Neckartalbrücke“ sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe und auf der Dialogzentrale Hochbrücke Horb zu finden.