Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) den Bau des Rückhalteraums „Polder Bellenkopf/Rappenwört“.
Als vorbereitende Maßnahme werden noch im Februar 2024 Bäume an der Hermann-Schneider-Allee in Karlsruhe gefällt, um den Bunker östlich der Altrheinbrücke abbrechen zu können. Dieser war Teil des von 1938 bis 1940 errichteten militärischen Verteidigungssystems „Westwall“ und wurde nach 1945 gesprengt. Die übererdete Bunkerruine muss beseitigt werden, damit der hier vorgesehene Durchlass 3.4 den Graben 3 unter der Hermann-Schneider-Allee hindurchführen kann. Der Graben 3 schützt das Binnenland vor zusätzlichen schadbrigenden Grundwasseranstiegen bei Betrieb des Polders.
Der Durchlass 3.4 soll dann im Spätjahr 2024 errichtet werden, wenn der Straßenbahnverkehr auf der Hermann-Schneider-Allee durch eine Sperrpause der Verkehrsbetriebe Karlsruhe ohnehin ruhen wird. Durch die zeitliche Koordination der beiden Baustellen können die Auswirkungen und Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen für die Bevölkerung deutlich reduziert werden.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird erneut informieren, sobald es im Zuge der weiteren Maßnahmen zu Verkehrsbeeinträchtigungen an der Herrmann-Schneider-Allee, beziehungsweise an dem parallel dazu verlaufenden Radweg kommt.
Weitere Informationen zum Vorhaben
Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen direkt an die Projektverantwortlichen unter info@polder-bera.de wenden.
Hintergrundinformationen
Das Projekt „Polder Bellenkopf/Rappenwört“ ist ein wichtiger Baustein beim Hochwasserschutz im Rahmen des IRP. Das IRP ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Der „Polder Bellenkopf/Rappenwört“ ist Teil dieses Programms und dient der Wiederherstellung des Hochwasserschutzes, wie er auf der freien Rheinstrecke unterhalb der Staustufe Iffezheim vor dem Oberrheinausbau vorhanden war.
Der geplante Rückhalteraum erstreckt sich von Rheinstetten-Neuburgweier im Süden bis zum Rheinhafendampfkraftwerk Karlsruhe im Norden. Das Gebiet wurde bis zum Bau des Rheinhochwasserdammes XXV in den Jahren 1934/35 regelmäßig überflutet. Die ehemalige Aue ist in diesem Bereich zum Teil noch vorhanden. Das Gelände wird heute mit Wasserflächen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen unterschiedlich genutzt. Auf einer Fläche von 510 Hektar soll ein Rückhaltevolumen von rund 14 Millionen Kubikmeter geschaffen werden. Die Planfeststellungbehörde im Landratsamt Karlsruhe hatte am 23. Dezember 2020 den Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb des Polders Bellenkopf/Rappenwört erlassen. Er wurde durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) aufgrund von Klagen der Stadt Rheinstetten und der Bürgerinitiative für verträgliche Retention im Paminaraum e.V. überprüft. Der VGH hat am 1. Dezember 2023 mitgeteilt: Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Die genaue Urteilsbegründung steht noch aus, der VGH hat jedoch den angeordneten Sofortvollzug in weiten Teilen aufrechterhalten und erachtet den Planfeststellungbeschluss als heilbar mittels eines Ergänzungsverfahrens. Dieses wird zeitnah in die Wege geleitet.