Pressemitteilung

Polder Bellenkopf/Rappenwört

Regierungspräsidium Karlsruhe und Gemeinde Au am Rhein unterzeichnen Grundsatzvereinbarung

 

Luftbild vom Polder

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) den Bau des Rückhalteraums „Polder Bellenkopf/Rappenwört“.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Gemeinde Au am Rhein haben heute, 19. Dezember 2023, eine Grundsatzvereinbarung zur Umsetzung des Polders Bellenkopf/Rappenwört unterzeichnet. Die Vereinbarung bekräftigt den Schulterschluss von Land und Gemeinde zum Thema Hochwasserschutz:

Darin wird die Entschädigung geregelt, die die Gemeinde für die Zurverfügungstellung von gemeindeeigenen Grundstücken für das Projekt Polder Bellenkopf/Rappenwört erhält. Auf den Grundstücken werden Bauwerke des Polders, aber auch Ausgleichsmaßnahmen entstehen, letztere werden teilweise durch die Gemeinde umgesetzt.

„Gemeinsam mit der Gemeinde Au am Rhein wird der Weg zur Umsetzung dieses wichtigen Hochwasserschutzprojekts weiter geebnet“, sagte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Der Vereinbarung waren intensive Gespräch zwischen der Gemeinde Au am Rhein und dem Regierungspräsidium vorausgegangen.

„Ein langer und intensiver Abstimmungs- und Verhandlungsprozess hat damit für Au am Rhein ein gutes Ende gefunden. Wir als Gemeinde stehen zu unserer Verantwortung für den Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir die Maßnahmen gemeinsam erfolgreich umsetzen werden“, ergänzte Bürgermeisterin Veronika Laukart.

Weitere Informationen

Fragen werden gerne per E-mail entgegengenommen.

Hintergrundinformationen

Das Projekt „Polder Bellenkopf/Rappenwört“ ist ein wichtiger Baustein beim Hochwasserschutz im Rahmen des IRP. Das IRP ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Der „Polder Bellenkopf/Rappenwört“ ist Teil dieses Programms und dient der Wiederherstellung des Hochwasserschutzes, wie er auf der freien Rheinstrecke unterhalb der Staustufe Iffezheim vor dem Oberrheinausbau vorhanden war.

Der geplante Rückhalteraum erstreckt sich von Rheinstetten-Neuburgweier im Süden bis zum Rheinhafendampfkraftwerk Karlsruhe im Norden. Das Gebiet wurde bis zum Bau des Rheinhochwasserdammes XXV in den Jahren 1934/35 regelmäßig überflutet. Die ehemalige Aue ist in diesem Bereich zum Teil noch vorhanden. Das Gelände wird heute mit Wasserflächen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen unterschiedlich genutzt. Auf einer Fläche von 510 Hektar soll ein Rückhaltevolumen von rund 14 Millionen Kubikmeter geschaffen werden. Die Planfeststellungbehörde im Landratsamt Karlsruhe hatte am 23.12.2020 den Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb des Polders Bellenkopf/Rappenwört erlassen. Er wurde durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) aufgrund von Klagen der Stadt Rheinstetten und der Bürgerinitiative für verträgliche Retention im Paminaraum e.V. überprüft. Der VGH hat am 1. Dezember 2023 mitgeteilt: Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Im Übrigen wurden die Klagen abgewiesen. Die vom VGH festgestellten Rechtsfehler können nach Auffassung des VGH (Pressemitteilung vom 1. Dezember 2023) durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden.