Pressemitteilung

Polder Bellenkopf/Rappenwört

Kurzfristige Sperrungen von Wegen im Zuge der laufenden Baugrunderkundungen

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) den Bau des Rückhalteraums Polder Bellenkopf/Rappenwört. Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zum Bau des Rückhalteraums werden seit Mitte Januar 2022 im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe Baugrunderkundungen durchgeführt, die mit den betroffenen Kommunen abgestimmt sind. Pressemitteilung 17. Januar 2022. Die Erkundungen werden bis Anfang 2023 andauern. Um die Auswirkungen der Erkundungen auf die Bevölkerung, auf die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch die Forst- und Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten, finden die Arbeiten vorzugsweise in der vegetationsfreien Zeit statt. Es ist allerdings notwendig, dass die Baugrunderkundungen auch nach dem 1. März fortgesetzt werden.

Im Zuge der Erkundungen kann es nun zu vereinzelten, kurzfristigen Sperrungen der Wirtschafts- und Forstwege im Polderraum kommen. Bei Bohrungen auf den Dämmen wird die Nutzung des dort verlaufenden PAMINA-Radwegs ebenfalls eingeschränkt. Örtliche Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung lassen sich leider nicht komplett verhindern, werden aber so gering wie möglich gehalten. Über eventuell längere Einschränkungen, insbesondere Sperrungen des PAMINA-Radwegs und geplante Umleitungen, werden wir in gesonderten Pressemitteilungen informieren.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet darum die Absperrungen, auch im Hinblick auf die eigene Sicherheit, zu respektieren.

Weitere Informationen zum Vorhaben sind auf der Projektseite abrufbar.

Zu den Baugrunderkundungen dort unter „Vorbereitende Maßnahmen“.

Fragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern werden gerne per E-Mail info@polder-bera.de entgegengenommen.

Hintergrundinformationen zu den Baugrunderkundungen

Baugrunderkundungen dienen dazu, die Verhältnisse vor Ort vertieft zu untersuchen. Auf Basis der Untersuchungen werden unter anderem Gutachten erstellt, um detailliert planen zu können. Die Mehrzahl der Baugrunderkundungen sind Bohrungen. Teilweise werden diese zu Grundwassermessstellen ausgebaut, um die Quantität und gegebenenfalls auch die Qualität des Grundwassers erfassen zu können.

Weitere Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Hintergrundinformationen zum Polder Bellenkopf/Rappenwört

Das Projekt Polder Bellenkopf/Rappenwört ist ein wichtiger Baustein des Hochwasserschutzes im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP). Das IRP ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Der Polder Bellenkopf/Rappenwört ist Teil dieses Programms und dient der Wiederherstellung des Hochwasserschutzes, wie er auf der freien Rheinstrecke unterhalb der Staustufe Iffezheim vor dem Oberrheinausbau vorhanden war.

Der geplante Rückhalteraum erstreckt sich von Rheinstetten-Neuburgweier im Süden bis zum Rheinhafendampfkraftwerk Karlsruhe im Norden. Das Gebiet wurde bis zum Bau des Rheinhochwasserdammes XXV in den Jahren 1934/35 regelmäßig überflutet. Die ehemalige Aue ist in diesem Bereich zum Teil noch vorhanden. Das Gelände wird heute mit Wasserflächen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen unterschiedlich genutzt. Auf einer Fläche von 510 Hektar soll ein Rückhaltevolumen von rund 14 Millionen Kubikmeter geschaffen werden. Die Planfeststellungbehörde im Landratsamt Karlsruhe hatte am 23. Dezember 2020 den Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb des Polders Bellenkopf/Rappenwört erlassen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V. und die Stadt Rheinstetten beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg sowohl Klage erhoben als auch einen einstweiligen Rechtsschutzantrag gegen den angeordneten Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses gestellt. Weder im einstweiligen Rechtsschutz- noch im Klageverfahren ist bisher eine Entscheidung durch den VGH Baden-Württemberg ergangen. Im Verlauf der genannten Verfahren haben die Bürgerinitiative und die Stadt Rheinstetten der Durchführung von Baugrunderkundungen durch das Land zugestimmt.