Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Scheinberg (Kreis Lörrach)
Das Regierungspräsidium Freiburg hat als zuständige Genehmigungsbehörde ein Planfeststellungsverfahren zum Ausbau eines Erweiterungsabschnitts der Deponie Scheinberg durchgeführt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. Dezember 2024 hat das Regierungspräsidium den entsprechenden Plan genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss liegt gemeinsam mit den Planunterlagen in der Zeit vom 7. April bis 22. April 2025 in den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Kleinen Wiesentals, von Schopfheim, Maulburg, Hausen im Wiesental und Steinen aus, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entscheidung und die dazugehörigen Pläne zu geben. Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Unterlagen kann darüber hinaus auf dieser Internetseite und im Umweltprüfungsportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Planfeststellungsbeschluss (pdf)
Bekanntmachung (pdf)
Kontakt
Referats 54.2 - Industrie/Kommunen Schwerpunkt Abwasser
Sven Pörtner
0761 208-2147
sven.poertner@rpf.bwl.de
Sabrina Boeddinghaus-Stratz
0761 208-2126
sabrina.boeddinghaus-stratz@rpf.bwl.de
Denise Graf
0761 208-2123
denise.graf@rpf.bwl.de
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die etwa 7 ha umfassende Ausbaufläche grenzt südlich unmittelbar an die bestehenden Deponieabschnitte an. Durch den Ausbau kann ein Ablagerungsvolumen von ca. 1.750.000m³ generiert werden, mit Hilfe dessen die Entsorgungssicherheit für mineralische Restabfälle innerhalb des Kreisgebietes für die nächsten 30 bis 40 Jahre sichergestellt werden soll.
Mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hat das Regierungspräsidium Freiburg das abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen
Ablauf des Verfahrens
09.02.2023 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
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27.03. bis 05.04.2024 | Ortsübliche Bekanntmachungen der Auslegung der Planunterlagen in den Gemeinden Kleines Wiesental, Maulburg, Hausen im Wiesental, Steinen und der Stadt Schopfheim |
08.04. bis 07.05.2024 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in diesen Gemeinden |
07.06.2024 | Ende der Einwendungsfrist |
September 2024 | Entscheidung, im Einverständnis mit allen Beteiligten keinen Erörterungstermin durchzuführen |
17.12.2024 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
02. bis 04.04.2025 | Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger, in der Badischen Zeitung und im UVP-Portal sowie ortsübliche Bekanntmachungen in den betroffenen Gemeinde- bzw. Stadtverbänden |
07. bis 22.04.2025 | Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses samt zugehöriger Unterlagen in den betroffenen Kommunen |
Planunterlagen
Antragsunterlagen (Cloudlink)