Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Talheim (Kreis Tuttlingen)

Das Regierungspräsidium Freiburg führt als zuständige Genehmigungsbehörde ein Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Talheim durch. Antragsteller ist der Landkreis Tuttlingen.

Bekanntmachung (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Durch die Erweiterung der Deponie Talheim um weitere Verfüllabschnitte möchte der Landkreis Tuttlingen die Entsorgungssicherheit für mineralische Restabfälle in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis weiterhin sicherstellen. Die etwa 6,1 Hektar umfassende Erweiterungsfläche grenzt südöstlich unmittelbar an die bestehenden Deponieabschnitte an. Entsorgt werden sollen dort nicht verwertbare mineralische Restabfälle aus den genannten Kreisen.

 

Ablauf des Verfahrens

28.07.2023Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
03. bzw. 04.08.2023Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen in den Gemeinden Talheim, Durchhausen und Seitingen-Oberflacht
22.08. bis 21.09.2023Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in diesen Gemeinden
23.10.2023

Ende der Einwendungsfrist

 

Zu einem noch zu bestimmenden Termin wird dann ein Erörterungstermin durchgeführt.

Planunterlagen

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterlagen:

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