Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Talheim (Kreis Tuttlingen)
Das Regierungspräsidium Freiburg führt als zuständige Genehmigungsbehörde ein Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Talheim durch. Antragsteller ist der Landkreis Tuttlingen.
Bekanntmachung (pdf)
Kontakt
Referats 54.2 - Industrie/Kommunen Schwerpunkt Abwasser
Sven Pörtner
0761 208-2147
sven.poertner@rpf.bwl.de
Markus Koch
0761 208-2115
markus.koch@rpf.bwl.de
Dr. Carolin Schmidt-Siegmann
0761 208-2123
carolin.schmidt-siegmann@rpf.bwl.de
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Durch die Erweiterung der Deponie Talheim um weitere Verfüllabschnitte möchte der Landkreis Tuttlingen die Entsorgungssicherheit für mineralische Restabfälle in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis weiterhin sicherstellen. Die etwa 6,1 Hektar umfassende Erweiterungsfläche grenzt südöstlich unmittelbar an die bestehenden Deponieabschnitte an. Entsorgt werden sollen dort nicht verwertbare mineralische Restabfälle aus den genannten Kreisen.
Ablauf des Verfahrens
28.07.2023 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
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03. bzw. 04.08.2023 | Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen in den Gemeinden Talheim, Durchhausen und Seitingen-Oberflacht |
22.08. bis 21.09.2023 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in diesen Gemeinden |
23.10.2023 | Ende der Einwendungsfrist |
Zu einem noch zu bestimmenden Termin wird dann ein Erörterungstermin durchgeführt.
Planunterlagen
Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterlagen: