Klärschlammverwertung Zweckverband (KZV) Südbaden, Immissionsschutzrechtliches Verfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlage
Das Regierungspräsidium Freiburg führt als zuständige Behörde ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlage am Standort des Klärwerks Forchheim durch. Antragsteller ist der Klärschlammverwertung Zweckverband (KZV) Südbaden, der 16 Verbandsmitgliedern hat, die wiederum 27 Kläranlagenbetreiber vertreten. Durch den Bau und Betrieb der Verbrennungsanlage möchte der KZV langfristig die thermische Behandlung der anfallenden Klärschlämme sicherstellen.
Bekanntmachung (pdf)
Das immissionsschutzrechtliche Verfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Der KZV plant, auf dem Standort der Kläranlage Forchheim eine Verbrennungsanlage für Klärschlämme zu errichten. Ziel ist, kommunale Klärschlämme (derzeit etwa 88.000 Tonnen Originalsubstanz pro Jahr, wobei die Anlage auf eine Maximalkapazität von bis zu 112.000 Tonnen pro Jahr ausgelegt ist) dort thermisch zu behandeln.
Ablauf des Verfahrens
22.08.2024, ergänzt am 30.10.2024 | Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung |
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22.11.2024 | Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, im Umweltprüfungsportal (UVP-Portal) des Bundes sowie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Freiburg, der Stadt Endingen und den Gemeinden Forchheim und Weisweil |
02.12.2024 bis 02.01.2025 | Offenlage der Antragsunterlagen auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Freiburg sowie der Stadt Endingen, den Gemeinden Forchheim und Weisweil und im UVP-Portal |
03.02.2025 | Ende der Einwendungsfrist |
13.03.2025 | Ggf. Erörterungstermin |
bis Ende Mai 2025 | Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung |
Antragsunterlagen
Planunterlagen (Cloudlink)