Klärschlammverwertung Zweckverband (KZV) Südbaden, Immissionsschutzrechtliches Verfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlage

Das Regierungspräsidium Freiburg führt als zuständige Behörde ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlage am Standort des Klärwerks Forchheim durch. Antragsteller ist der Klärschlammverwertung Zweckverband (KZV) Südbaden, der 16 Verbandsmitgliedern hat, die wiederum 27 Kläranlagenbetreiber vertreten. Durch den Bau und Betrieb der Verbrennungsanlage möchte der KZV langfristig die thermische Behandlung der anfallenden Klärschlämme sicherstellen.

Bekanntmachung (pdf)

Das immissionsschutzrechtliche Verfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Der KZV plant, auf dem Standort der Kläranlage Forchheim eine Verbrennungsanlage für Klärschlämme zu errichten. Ziel ist, kommunale Klärschlämme (derzeit etwa 88.000 Tonnen Originalsubstanz pro Jahr, wobei die Anlage auf eine Maximalkapazität von bis zu 112.000 Tonnen pro Jahr ausgelegt ist) dort thermisch zu behandeln.

 

Ablauf des Verfahrens

22.08.2024, ergänzt am 30.10.2024

Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

22.11.2024

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, im Umweltprüfungsportal (UVP-Portal) des Bundes sowie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Freiburg, der Stadt Endingen und den Gemeinden Forchheim und Weisweil

02.12.2024 bis 02.01.2025

Offenlage der Antragsunterlagen auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Freiburg sowie der Stadt Endingen, den Gemeinden Forchheim und Weisweil und im UVP-Portal

03.02.2025

Ende der Einwendungsfrist

13.03.2025

Ggf. Erörterungstermin

bis Ende Mai 2025Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Antragsunterlagen

Planunterlagen (Cloudlink)