Planfeststellungsverfahren für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim, Landkreis Ortenaukreis
Das Regierungspräsidium Freiburg führt als zuständige Genehmigungsbehörde ein Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim im Ortenaukreis durch.
Antragsteller ist die Firma Zürcher Bau GmbH.
Bekanntmachung (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die Firma Zürcher Bau GmbH beantragt mit Planunterlagen vom November 2023 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim. Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt.
Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 Hektar, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 Hektar einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt.
Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden.
Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde.
Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor:
Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.
Planunterlagen
Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen: