Planfeststellungsverfahren Bauschuttdeponie Weinstetten in Eschbach (Kreis Breisgau Hochschwarzwald)
Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 8. Mai 2023 als zuständige Genehmigungsbehörde den Plan für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Weinstetten mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (ABL) möchte die Deponie in Eschbach zwischen dem Neuenburger Ortsteil Grißheim und Bremgarten gegenüber dem Weinstetter Hof errichten.
Bei der Bauschuttdeponie handelt es sich um eine Deponie der Klasse I für mineralische Restabfälle auf dem Gelände der ehemaligen Kiesgrube "Weinstetter Hof", Flurstück 5922, Gemarkung Eschbach. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Das Genehmigungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Der Planfeststellungsbeschluss lag gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 6. bis 19. Juni 2023 in den Rathäusern von Hartheim, Eschbach, Neuenburg und Heitersheim aus, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entscheidung und die dazugehörigen Pläne zu geben. Der Planfeststellungsbeschluss kann weiterhin auch auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Unterlagen
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2023 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Errichtung und den Betrieb der Bauschuttdeponie Weinstetten genehmigt. In dieser Deponie sollen über die kommenden 35 Jahre mineralische Abfälle aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg der Deponieklasse I (mäßig belastete Abfälle) entsorgt werden. Betreiberin ist die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB).
Mit dieser Genehmigung hat das RP das umfangreiche abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen, in dessen Rahmen eine Vielzahl von rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten zu prüfen waren. So gingen im Rahmen der Bürgerbeteiligung über 300 Einwendungen ein, in denen es zumeist um befürchtete Mehrbelastungen in den benachbarten Ortsdurchfahrten durch Zunahme des LKW-Verkehrs ging. Durch ein Verkehrslenkungskonzept, das den Deponieverkehr nach Möglichkeit auf die Autobahn lenkt, sollen solche Auswirkungen minimiert werden. Ein weiteres zentrales Thema des Verfahrens waren die Belange des Naturschutzes. Diese führten zu einer Reihe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen dem Verlust oder der Beeinträchtigung von Lebensraum für Flora und Fauna entgegengewirkt werden soll.
Ablauf des Verfahrens
02.07.2021 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
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13.09. – 12.10.2021 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsicht in Hartheim, Eschbach, Heitersheim und Neuenburg |
12.11.2021 | Ende der Einwendungsfrist |
09.05. - 08.06.2022 | Durchführung einer Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins |
08.05.2023 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
06.06. - 19.06.2023 | Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in Hartheim, Eschbach, Heitersheim und Neuenburg |
Planunterlagen
Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterlagen: