Pressemitteilung

Ab 15. März darf der Bodensee im Naturschutzgebiet „Markelfinger Winkel" (Kreis Konstanz) wieder genutzt werden

RP bittet Bevölkerung, die Regeln zum Schutz der Natur einzuhalten.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) teilt mit, dass ab dem 15. März die Wasserfläche des Bodensees im Naturschutzgebiet „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ (Kreis Konstanz) wieder genutzt werden darf. In der Winterpause seit dem 15. Oktober war sowohl die Schifffahrt, als auch jegliche weitere (Freizeit-)Nutzung zum Schutz der rastenden Wasservögel nicht erlaubt.

Das Naturschutzgebiet wurde im September 2023 ausgewiesen. Das RP weist darauf hin, dass nach der Schutzgebietsverordnung auch in der Zeit von 15. März bis 15. Oktober die mit Pfählen, Bojen und Schildern gekennzeichneten ufernahen Flachwasserbereiche nicht für die Schifffahrt oder sonstige Zwecke (zum Beispiel auch Baden) genutzt werden dürfen. In diesen Bereichen brüten und mausern Wasservögel, die besonders sensibel auf Störungen reagieren. Zudem darf das gesamte Naturschutzgebiet aus Rücksicht auf die Natur nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern befahren werden.

„Diese Regeln sind zum Schutz der Natur unerlässlich. Deshalb bitten wir die Bevölkerung dringend, sie einzuhalten“, so Susanne Wolfer, zuständige Betreuerin des Gebiets im Naturschutzreferat des RP. Derzeit werde die Installation von Informationstafeln zu den gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie den Regeln im Naturschutzgebiet vorbereitet.

Weiterhin möglich ist die Nutzung des Naturschutzgebiets über die öffentlichen Seezugänge wie beispielsweise am Strandbad und Campingplatz Markelfingen sowie das Spaziergehen auf öffentlichen Wegen.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
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