Für die Flussgebiete von Rhein und Donau werden erstmals bundesländerüberreifende Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Darin werden Ziele zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Hochwasserfolgen festgelegt, Maßnahmen für die Verwirklichung dieser Ziele zusammenfassend dargestellt sowie Fortschritte bei der Zielerreichung aufgezeigt.
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsiden in ihrer Funktion als Flussgebietsbehörden für die Aufstellung zuständig, wo die HWRM-Pläne der Flussgebiete Rhein und Donau und die zugehörigen Umweltberichte vom 22. März bis 22. Juni 2021 ausgelegt sind.
Bis zum 22. Juli haben Bürgerinnen und Bürger, interessierte Stellen und Behörden dann die Gelegenheit, sich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen sowie den zugehörigen Umweltberichten zu äußern. Die Unterlagen dafür können bis zum 22. Juni im Internet unter www.hochwasserbw.de/beteiligung abgerufen werden.
Weitere Informationen in der öffentlichen Bekanntmachung der vier Regierungspräsidien