Den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56, 57und 58) übertragen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist für Antragsteller ausdem Regierungsbezirk Freiburg die zuständige Stelle. Bitte stellen Sie Ihren Antrag ab sofort über das bundesweite Online-Portal http://www.ifsg-online.de.
Haben Sie Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung? Im länderübergreifenden Online-Portal finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Darüberhinaus erreichen Sie uns per E-Mail an Entschaedigung-ifsg@rpf.bwl.de und per Telefon über 0761 208 4600.