Im Frühjahr 2025 soll die Umweltzone in Freiburg aufgehoben werden. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, bleibt Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Freiburg aus Lärmschutzgründen dann bestehen. Der entsprechende Planentwurf zur vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans liegt ab Montag, 28.Oktober, für einen Monat öffentlich aus.
Die Luftqualität in Freiburg hat sich in den vergangenen Jahren erfreulich verbessert. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde in Freiburg nach der dritten Fortschreibung im Jahr 2019 erstmals unterschritten. Seitdem sind die Jahreswerte kontinuierlich bis auf 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2023 zurückgegangen. Daher könne mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter anderem die Umweltzone Freiburg aufgehoben werden, heißt es aus dem RP.
Das RP folgt damit den Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das auf die Verbesserung der Luftqualität im ganzen Land reagiert und die Voraussetzungen für die Aufhebung von Umweltzonen festgelegt hat. Auch die Tempo 30-Regelung auf der B 31 in der Ortsdurchfahrt Freiburg wird mit Inkrafttreten des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans keine Maßnahme der Luftreinhaltung mehr sein. Die bereits 2018 von der Stadt Freiburg aus Lärmschutzgründen angeordnete Tempo 30-Regelung wird aber weiterhin zur Verringerung der Lärmimmissionen beibehalten werden.
Die positive Entwicklung der Luftqualität in Freiburg zeigt, dass unter anderem die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet haben, so das RP. Die stetige Erneuerung der Kfz-Flotte und die flächig durchgeführten Software-Updates bei Diesel-Kfz haben ebenfalls einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet.
Die Inhalte der vierten Fortschreibung sind im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplanes zu entnehmen. Dieser liegt von Montag, 28. Oktober bis einschließlich Mittwoch, 27. November zur Einsichtnahme aus: bei der Stadt Freiburg, Bürgerberatung, Rathausplatz 2-4 (Altes Rathaus), Haupteingang sowie beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, während der Dienststunden.
Darüber hinaus ist der Planentwurf in diesem Zeitraum auf der Internetseite des RP unter www.rp-freiburg.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ unter „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.
Bis einschließlich Mittwoch, 11. Dezember, kann zum Plan beim RP, Referat 54.1, Schwendistraße 12, 79102 Freiburg im Breisgau schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de) Stellung genommen werden. Der Entwurf des Luftreinhalteplans wird auch in den Gremien der Stadt Freiburg behandelt. Nach dem Ende der Beteiligungsphase werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Bekanntmachung des Plans durch die Behörde soll im Frühjahr 2025 stattfinden. Eine Ausfertigung des Plans wird dann zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt.