Pressemitteilung

Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn: Planung für Abschnitt zwischen Waldshut und Erzingen geht in die Offenlage

Unterlagen ab Dienstag, 28. September, einsehbar

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Im Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) das Anhörungsverfahren für den Abschnitt 4 zwischen Waldshut und Erzingen eingeleitet. Wie das RP mitteilt, werden die Planunterlagen von Dienstag, 28. September bis Mittwoch, 27. Oktober bei der Stadt Waldshut-Tiengen und den Gemeinden Lauchringen und Klettgau öffentlich ausliegen. In dieser Zeit haben alle Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit, in die Planung Einsicht zu nehmen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 29. November Einwendungen erheben.

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.

Der Planfeststellungsabschnitt 4 liegt vollständig im Landkreis Waldshut und ist 23 Kilometer lang. In diesem Verfahren sind die Stadt Waldshut-Tiengen sowie die Gemein­den Lauchringen und Klettgau betroffen. Wesentliche Maßnah­men des Vorhabens sind die Elektrifizierung des Streckenabschnitts, der Neubau des Haltepunkts Waldshut West und der barrierefreie Ausbau der Stationen Waldshut, Tiengen (Hochrhein), Lauchringen und Erzingen (Baden). Die Bahn­steige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Die Stationen Tiengen (Hochrhein) und Lauchringen werden zu Kreu­zungsbahnhöfen ausgebaut.

Das RP ist in diesem Verfahren die zuständige Anhörungsbehörde. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Das RP weist darauf hin, dass die betroffenen Gemeinden und Städte die Auslegung der Planunterlagen vorher ortsüblich bekanntmachen werden. Dabei werden sie auch über die Räumlichkeiten, die Öffnungszeiten, die Regeln hinsichtlich der Corona-Verordnung sowie über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informieren. Ein barrierefreier Zugang ist nicht überall möglich.

Die Planunterlagen können ab dem 28. September auch auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
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